Alet hat geschrieben: Leider haben wir eine abschlagpflicht
nope.
Art. 23 Verbotene Handlungen bei Fischen und Panzerkrebsen
1 Bei Fischen und Panzerkrebsen sind zudem verboten:
a. das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder frei zu lassen;
das lässt sehr viel freiraum: nicht-zielfische (beifänge) können wieder freigelassen werden oder etwa auch "wertvolle" laichfische...
aber ich glaube diese diskussion wurde hier schon zigmal geführt.
an der bestandeserhaltung ändert sich dadurch bei den egli oder zandern aber nicht viel, da gebe ich asti recht.T-rig hat geschrieben: Zum glück haben im Tessin Zander und Egli noch Schonmass und Schonzeit!
Zander: 40cm
Egli: 18cm
Schonzeit: 01.04. bis 31.05.
thymallus
