Nein es geht nicht um den Unterschied, den kenne ich
Ich beobachte seit ein paar Tagen an einem Bacheinlauf SeeFos wie auch Bafos. Mitttlerweile bin ich sicher, dass beide genannten dort ihren Unterschlupf gefunden haben. Beide konnte ich schon bei der Jagd beobachten und beide sind sicherlich ü40 wenn nicht sogar ü50. Per gesetzlicher Definition gehört die genannte Stelle zum See. Da im Winter der See jedoch um mehrere Meter gesenkt wird, hat sich dort nun ergeben, dass der See halt nicht mehr See ist, sondern wohl eher noch zum Bach gehört, deshalb steht wohl auch die BaFo dort.
Nun ist es aber so, dass das fribourgische Gesetz keine Unterscheidung zwischen den beiden Arten beinhaltet, es heisst lediglich:
- Forellen im Bach, also die Bachforelle, Schonzeit vom 5. Oktober bis und mit 28. Februar
- Forellen im Schiffenen- und Greyerzersee, Schonzeit vom 5. Oktober bis und mit 15. Januar.
Theoretisch könnte ich also nun die BaFo, die wohl noch nicht abgelaicht hat, fangen und auch behändigen, sofern sie das Schonmass des Sees von 45cm erreicht hat. Vom moralischen Gesichtspunkt mal abgesehen (würde nie solch ein Tier fangen wollen), wie seht ihr das? Ist doch eigentlich ein wenig
Gerade wenn man die Situation mit den künstlichen Gewässern hat, wo gewisse Stellen im Sommer defintiv als See bezeichnet werden können, jedoch im Winter als Bach gelten müssen, wäre die Unterscheidung im Gesetz doch durchaus sinnvoll.
Ich hoffe nur, dass die BaFo niemand beobachtet, der ihr den Garaus machen will....
Gruss
Sascha