Fischenz Bünz Abschnitt Waltenschwil

Beschreibungen von Flüssen und Flussabschnitten.
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PinkPearl

Fischenz Bünz Abschnitt Waltenschwil

Beitrag von PinkPearl »

Guguck...

Da ich noch auf meine Karten warte bräuchte ich bitte freundliche Hilfe,
In den Adressen der staatlichen Fischenzen ist ebenfalls die Bünz welche direkt bei mir vor der Haustür in Waltenschwil verläuft.

Es hat Herrn Dätwiler Arthur verzeichnet sowie den Fliegenfischerclub Bünztal. Nun hilft mir das irgendwie doch nicht wirklich weiter... Könnte jemand bitte nähere Infos zum oben genannten Abschnitt der Bünz posten?

Desweiteren möchte ich mich noch morgen mal auf Maden & Co versuchen... Also im Freiangler Recht.
Weis hier jemand eine empfehlenswerte Stelle im Aargau? Sowie ist das um die Jahreszeit überhaupt möglich? Hab auf der. kantonalen Seite nur Dürftige Infos gefunden...

Besten Dank & Dickes Petri
Victoria :)
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Spiti
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Re: Fischenz Bünz Abschnitt Waltenschwil

Beitrag von Spiti »

Die Bünz ist für Normalsterbliche Fischereimässig Tabu, Im Unteren Teil Ab Othmarsingen bis Mündung Aare ist eine Reine Fliegenfischer Strecke, da bekommt man Tageskarten bei Andino Reisen Aarau Pächter ist ein Hr.Herrigel. Der Abschnitt weiter oben Othmarsingen - Muri ist Privatpacht und so viel ich weiss nur für die wenigen Mitglieder des Fliegenfischer Club Bünztal befischbar. Freianglerrecht im Aargau ist in dem Sinn vorbei, dass man einfach fischen Kann, es braucht neu eine sogenannte "Freianglerkarte" für 50.00 SFr dafür und die ist soviel ich weiss von März -Oktober gültig

Für die Freianglerei können bei der Fischereiverwaltung Freianglerkarten zu einem Preis von Fr. 50.- bezogen werden. Bezüger einer Freianglerkarte müssen im Besitzt eines SaNa-Ausweises sein und das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.

Beim Freianglerrecht gelten gegenüber der Angelfischerei mit einer Fischerkarte für ein bestimmtes Revier einige Einschränkungen:
Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus, mit einer Fischerrute, einer einzigen Schnur (mit oder ohne Schwimmer), einer einfachen Angel und einem natürlichem Köder ausgeübt werden.
Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten.
Das Anlocken der Fische durch Anfüttern und das Waten sind nicht gestattet.
Die Freianglerei ist vom 1. März bis zum 31. Oktober gestattet.
Die Freianglerei ist von 5:00 bis 23:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit erlaubt.
Das Freianglerrecht ist auf die vier grossen Flüsse Rhein, Aare, Reuss und Limmat sowie auf den Hallwilersee beschränkt (ausser Privatfischenzen).

http://www.fliegenfischerzentrum-buenz.com/
PinkPearl

Re: Fischenz Bünz Abschnitt Waltenschwil

Beitrag von PinkPearl »

vielen dank für die infos :)
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