Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
- helix
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Gute Frage Marco. Grundsätzlich sind alle Boote mit einem Maschinenantrieb (auch wenn das Boot kürzer als 2.50 Meter ist) versicherunspflichtig (Haftpflicht). Nur glaube ich, dass ein kleiner E-Motor (12Volt) nicht als Maschinenantrieb gilt, was auch erklären würde, wieso man trotz ähnlicher Verletzungsgefahr (z.B. Badende) mit E-Motoren auch in Bereichen, wo eigentlich ein Fahrverbot für maschinenangetriebene Schiffe gilt, fahren darf.
Bin bei den vielen Paragraphen wirklich nicht ganz sicher, ob es rechtlich verhalten würde... ich würde es aber wagen, das Boot mit dem Motor einfach so zu gebrauchen - wenn man aber auf Nummer sicher gehen will, geben einem die Schiffsexperten der kantonalen Schifffahrtsämtern per Telefon sicherlich genauer Auskunft.
Bin bei den vielen Paragraphen wirklich nicht ganz sicher, ob es rechtlich verhalten würde... ich würde es aber wagen, das Boot mit dem Motor einfach so zu gebrauchen - wenn man aber auf Nummer sicher gehen will, geben einem die Schiffsexperten der kantonalen Schifffahrtsämtern per Telefon sicherlich genauer Auskunft.
Gruess helix
-
Schweizer Angler
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
das boot braucht bei motorisierung - egal ob e oder benzin, eine nummer & versicherung. nur motorloose boote unter 2,5 meter brachen keine versicherung und keine nummer. boote die kürzer als 2,5 meter sind aber ein e-motor draufkommt, brauchen somit auch eine versicherung/nummer. zudem brauchen boote die eine nummer brauchen eine typenbescheinigung (CE). die gibts vom (seriösen) verkäufer/händler, sonst (z.b. oft bei importbooten.,zb. aus usa, wo die ce-bescheinigung fehlt) müssen die boote beim strassenverkehramt vorgeführt und geprüft werden.
gruss
sa
gruss
sa
- daenu
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Verdammt... Genau aus diesem grund hab ich nicht auf die antwort von helix weiter gebohrt...
Genau sowas hab ich vermutet... Die helixsche antwort reichte mir aber vollkommen
Um mit einem reinen gewissen entlang dem ufer rum zu kurven... Muss mir das doch noch sehr gut überlegen..
Dem entgegen steht eigentlich nur das ich in den letztn 7jahren noch nie kontakt
Mit der sepo hatte... Und wo kein kläger, kein richter..
Ist dies eine bundes gesetzgebung oder gibt es kantonale bestimmungen?
Greeda daenu
Genau sowas hab ich vermutet... Die helixsche antwort reichte mir aber vollkommen
Um mit einem reinen gewissen entlang dem ufer rum zu kurven... Muss mir das doch noch sehr gut überlegen..
Dem entgegen steht eigentlich nur das ich in den letztn 7jahren noch nie kontakt
Mit der sepo hatte... Und wo kein kläger, kein richter..
Ist dies eine bundes gesetzgebung oder gibt es kantonale bestimmungen?
Greeda daenu
-
phil
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
MEIN GOTT !
Ruft einfach bei der entsprechenden kanonalen Schiffahrtskontrolle oder der SePo an und fragt die !
Oder wenn ihr euch nicht getraut schreibt denen ne email.
KANN JA NICHT SO SCHWIERIG SEIN ODER ??
In Internetforen gibts zwar alle möglich guten oder weniger guten Tips. Aber wenns drauf ankommt sichert euch bei den entsprechenden kantonalen Stellen ab.
Die geben euch gern Auskunft, schliesslich leben die von unseren Steuern.
Ruft einfach bei der entsprechenden kanonalen Schiffahrtskontrolle oder der SePo an und fragt die !
Oder wenn ihr euch nicht getraut schreibt denen ne email.
KANN JA NICHT SO SCHWIERIG SEIN ODER ??
In Internetforen gibts zwar alle möglich guten oder weniger guten Tips. Aber wenns drauf ankommt sichert euch bei den entsprechenden kantonalen Stellen ab.
Die geben euch gern Auskunft, schliesslich leben die von unseren Steuern.
- daenu
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Jetzt bloss nicht auf dicke hose machen phil...
Im forum wird gefragt, in erwartung auf eine antwort welche vielleicht
Auf erfahrungen anderer basiert...
Und ja, du hast recht, anrufen wär nicht so schwer, ist hier aber einfacher und interessanter!
Gelukkig nieuwjaar
Dänu
Im forum wird gefragt, in erwartung auf eine antwort welche vielleicht
Auf erfahrungen anderer basiert...
Und ja, du hast recht, anrufen wär nicht so schwer, ist hier aber einfacher und interessanter!
Gelukkig nieuwjaar
Dänu
-
astacus
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
...jedoch auch verwirrenderdaenu hat geschrieben:ist hier aber einfacher und interessanter!
ich weiss auf jeden fall bis jetzt noch immer nicht, was wirklich sache ist...
-
phil
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Naja, wer zu blöd ist um ne effiziente Lösung zu finden ist selber schuld. Einfacher ist es hier wohl kaum.
Aber danke für die dicke Hose....
Guets Neus
Aber danke für die dicke Hose....
Guets Neus
-
Schweizer Angler
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
phil hat schon recht..
gemessen an der zeit für das viele posten von vielen fragen und keine rechtsverbindliche antowrt (z.b. vor der sepo zieht "die im fi-forum haben gesagt es sei so" nicht), würde ich mich auch ans strassenverkehramt halten. telefonisch sind die heute bios mittag erreichbar, e-mail benatworten die i.d.r innert einem tag (okey, über neujahr wohl kaum).
ich habe nun meine e-mail vom strassenverkehramt be durchgechekct und das amt hat mir im september 2008 auskunft gegeben, dass boote unter 2,5 meter gar nicht motorisiert werden dürfen - auch nicht mit e-motor (!).
ich hatte mal ein faltboot von 2.6m und musste für den e-motor (hatte nur einen solchen) auch eine nummer und versicherung lösen, ist allerdings gut 15 jahre her
mit der sepo hatte ich damals auch nie direkten kontakt, heisst sie kontrollierten mich nie von sich aus - aber einmal gabs eine kontrolle , anlässlich einer fischerkontrolle auf dem thunersee, die die fi-aufsicht mit der sepo gemeinsam machte. der fi-aufseher wollte die fische und das patent sehen, die sepo den bootsausweis.
gruss
sa
gemessen an der zeit für das viele posten von vielen fragen und keine rechtsverbindliche antowrt (z.b. vor der sepo zieht "die im fi-forum haben gesagt es sei so" nicht), würde ich mich auch ans strassenverkehramt halten. telefonisch sind die heute bios mittag erreichbar, e-mail benatworten die i.d.r innert einem tag (okey, über neujahr wohl kaum).
ich habe nun meine e-mail vom strassenverkehramt be durchgechekct und das amt hat mir im september 2008 auskunft gegeben, dass boote unter 2,5 meter gar nicht motorisiert werden dürfen - auch nicht mit e-motor (!).
ich hatte mal ein faltboot von 2.6m und musste für den e-motor (hatte nur einen solchen) auch eine nummer und versicherung lösen, ist allerdings gut 15 jahre her
mit der sepo hatte ich damals auch nie direkten kontakt, heisst sie kontrollierten mich nie von sich aus - aber einmal gabs eine kontrolle , anlässlich einer fischerkontrolle auf dem thunersee, die die fi-aufsicht mit der sepo gemeinsam machte. der fi-aufseher wollte die fische und das patent sehen, die sepo den bootsausweis.
gruss
sa
- helix
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Ja Leute, jetzt wirds wirklich verwirrend bei diesen unterschiedlichen Aussagen. Bin mit meinen Aussagen auch gerade etwas forsch gewesen, wobei sich diese aber auf den Auszug aus dem Binnenschiffahrtsgesetz, welches hier in fester Form vor mir liegt, stützen. Über E-Motoren steht da wenig bis nichts und was die Frage von Daenu betrifft, wird hier nicht mit klaren Worten gesprochen und es ist für einen normal denkenden Menschen (ich zähle mich dazu...) schwierig, einen genauen Schluss darauszuziehen. Wichtigste Frage wird wohl sein, ob ein kleiner Elektromotor wirklich auch rechtlich als "Motor" gilt.
Da es nicht in meinen Interessen liegt, hier für Verwirrung zu sorgen und ich mich diesbezüglich gerade etwas "schuldig" fühle, werde ich mich auf alle Fälle beim Schifffahrtsamt erkundigen und hier nachher Klarheit schaffen.
Das Binnenschifffahrtsgesetz ist schweizweit gültig, wobei es aber Ausnahmen bei den Grenzseen gibt.daenu hat geschrieben:Ist dies eine bundes gesetzgebung oder gibt es kantonale bestimmungen?
Da es nicht in meinen Interessen liegt, hier für Verwirrung zu sorgen und ich mich diesbezüglich gerade etwas "schuldig" fühle, werde ich mich auf alle Fälle beim Schifffahrtsamt erkundigen und hier nachher Klarheit schaffen.
Gruess helix
- helix
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Habe soeben die Auskunft von offizieller Seite (Schifffahrtsamt) erhalten:
Es sieht wiefolgt aus: Jeder Motor, auch ein kleiner E-Motor gilt effektiv als Motor. Wie Sa richtig sagte, darf ein Boot unter 2.50m nicht motorisiert werden, also auch nicht mit einem E-Motor.
Daenu, sorry für die bad news und meine teilweise falschen Aussagen, habe da auch meinen Menschenverstand eingesetzt und dieser stimmt hier nicht mit dem Gesetz überein.
Du darfst also dein Boot nicht motorisieren. Wenn es 3cm länger wäre, dürftest du, müsstest es aber immatrikulieren, ein Nummernschild lösen, eine Versicherung abschliessen, alle drei jahre prüfen etc...
Es sieht wiefolgt aus: Jeder Motor, auch ein kleiner E-Motor gilt effektiv als Motor. Wie Sa richtig sagte, darf ein Boot unter 2.50m nicht motorisiert werden, also auch nicht mit einem E-Motor.
Daenu, sorry für die bad news und meine teilweise falschen Aussagen, habe da auch meinen Menschenverstand eingesetzt und dieser stimmt hier nicht mit dem Gesetz überein.
Gruess helix
- daenu
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Tja, merci helix für deine verbindlichen bemühungen...
Zumindest ist jetzt die rechtslage klar...
Ich wünsch euch was..
Dänu
Zumindest ist jetzt die rechtslage klar...
Ich wünsch euch was..
Dänu
-
Wasabi
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Hi Dänu.
Dann verlängere doch dein Boot um 3cm, wird wohl nicht so schwierig sein...
mit etwas Fantasie...
Dann verlängere doch dein Boot um 3cm, wird wohl nicht so schwierig sein...
-
pit96
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Tja, das ist halt eben die Schweiz. Mit gewissen Gesetzten parodiert die Schweiz sich selbst. Wenn ein kleines Schlauchboot mit einem kleinen umweltfreundlichen Elektro-Trollingmotor ( 5-6 km/h) als "SPORTBOOT" eine Zulassung benötigt und die gleichen Auflagen (und Kosten!) zu tragen hat, wie ein echtes Sportboot mit einer starken Motorisiereung) so bekomme ich Bauchschmerzen. Eine "Zulassung" bedeutet aber auch: Regelmässiges "Vorführen" , eine Haftpflichtversicherung von Sfr. 500 000.- usw.usw. Ich selbst besitze ein INTEX MARINER 4 welches sich von den "Billig-Strandbooten" deutlich unterscheidet, wenn auch es sicher noch bessere und teurere gibt. Als "Raftingboot" erfüllt es mit 4 Luftkammern durchaus seinen Zweck. Das Boot kann und darf mit einem Motor ( bis max. 3PS und Max.Gewicht von 20 kg) ausgerüstet werden. Ich selbst besitze einen kleinen Elektromotor derselben Marke und bin im Ausland auf verschiedenen Seen und langsam fliessenden Flüsse unterwegs. Kein Problem. Keine Bussen, Keine Schwierigkeiten. Dann kommt man zurück in die Schweiz und schüttelt nur noch den Kopf ab den vielen Vorschriften. Hier scheint prinzipiell alles verboten zu sein.
Beispiel: Greifensee: Da heisst es: "Benzin-und Elektroboote sind aus "Lärmschutzgründen" verboten." Ich versuchte die zuständigen Behörden darauf hinzuweisen, dass "Elektromotoren" (Trolling) absolut geräuschlos arbeiten und nur ein leises Plätschern der Schiffsschraube zu hören sei. Plötzlich war das Thema "Lärm" seitens Behörden keines mehr und man sprach jetzt von "Wasservögeln".Paradoxerweise sind aber grosse dieselbetriebene Kursschiffe wieder erlaubt. Gut, dass die "Wasservögel" den Unterschied erkennen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier untr dem Deckmantel "Umweltschutz" und "Sicherheit" viel Unfug getrieben wird wobei das "liebe Geld" eine nicht untergeordnete Rolle spielen dürfte.
Beispiel: Greifensee: Da heisst es: "Benzin-und Elektroboote sind aus "Lärmschutzgründen" verboten." Ich versuchte die zuständigen Behörden darauf hinzuweisen, dass "Elektromotoren" (Trolling) absolut geräuschlos arbeiten und nur ein leises Plätschern der Schiffsschraube zu hören sei. Plötzlich war das Thema "Lärm" seitens Behörden keines mehr und man sprach jetzt von "Wasservögeln".Paradoxerweise sind aber grosse dieselbetriebene Kursschiffe wieder erlaubt. Gut, dass die "Wasservögel" den Unterschied erkennen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier untr dem Deckmantel "Umweltschutz" und "Sicherheit" viel Unfug getrieben wird wobei das "liebe Geld" eine nicht untergeordnete Rolle spielen dürfte.
- Lutra
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- Registriert: Sa 19. Mai 2007, 23:02
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Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
Du hast einfach nicht verstanden worum es beim Greifensee eigentlich geht. In der Schweiz sind motorisierte Boote halt einfach motorisierte Boote, egal mit was der Motor angetrieben wird (Wurde einmal so vom Gesetz definiert). Da muss man nicht drüber diskutieren, ist halt einfach so. Wer das ändern will, muss politisch aktiv werden.
Dann kommt beim Greifensee dazu, dass dieser grösstenteils (vor allem die Ufer) Natruschtzgebiet ist. Wir müssen schon fast dankbar sein, dass wir dort überhaupt noch fischen dürfen.
Man will da einfach keinen motorisierten Privatverkeht und ich finde das gut.
Was den Lärm deines E-Motors an geht, tauch mal unter Wasser und dann reden wir wieder über den Lärm, den ein Propeller verursacht (egal mit was angetrieben).
Dann kommt beim Greifensee dazu, dass dieser grösstenteils (vor allem die Ufer) Natruschtzgebiet ist. Wir müssen schon fast dankbar sein, dass wir dort überhaupt noch fischen dürfen.
Man will da einfach keinen motorisierten Privatverkeht und ich finde das gut.
Was den Lärm deines E-Motors an geht, tauch mal unter Wasser und dann reden wir wieder über den Lärm, den ein Propeller verursacht (egal mit was angetrieben).
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
Re: Schlauchboot ohne Motor ( Anmeldepflichtig ) ???
@pit96
Ich weis ja nicht in welchem Kanton du wohnst, aber bei uns zahlt man die Versicherung / Steuern nach Gewicht und Leistung, sprich ein kleines Boot ist relativ günstig, wenn du natürlich ein 300PS Boot mit 2T Gewicht hast kostet das halt schon mal was.
Ich finde das Versicherung bei Booten so wie so sehr günstig sind, wir zahlen wenige hundert Franken im Jahr für ein Boot mit 2,1t und 310PS
Übrigens finde ich es natürlich richtig das jedes Boot mit Motor eingelöst werden muss, alles andere wäre unverständlich!
Ich weis ja nicht in welchem Kanton du wohnst, aber bei uns zahlt man die Versicherung / Steuern nach Gewicht und Leistung, sprich ein kleines Boot ist relativ günstig, wenn du natürlich ein 300PS Boot mit 2T Gewicht hast kostet das halt schon mal was.
Ich finde das Versicherung bei Booten so wie so sehr günstig sind, wir zahlen wenige hundert Franken im Jahr für ein Boot mit 2,1t und 310PS
Übrigens finde ich es natürlich richtig das jedes Boot mit Motor eingelöst werden muss, alles andere wäre unverständlich!