Ich will's mal versuchen, Helmut.
Nach Rolfs Angaben kostet also die Wochenkarte am Bieler See (ist das gleichbedeutend mit einem Wochenpatent?) 80,-- CHF für ERwachsene.
Hier habe ich aber andere Angaben gefunden:
Art. 37
Regalgebühren
1. Grundsatz
1 Der Kanton erhebt für die von ihm erteilten Patente Regalgebühren.
2 Von Jugendlichen wird ein ermässigter Ansatz erhoben.
3 Für Kollektivpatente werden lediglich Verwaltungsgebühren erhoben.
Art. 38
2. Angelfischerpatent
1 Die Gebührenhöhe für Angelfischerpatente richtet sich nach der Gültigkeitsdauer, wobei folgende Ansätze gelten:
a für ein Kalenderjahr 180.– Fr.
b für 30 Tage 135.– Fr.
c für sieben Tage 75.– Fr.
d für einen Tag 25.– Fr.
2 Personen ohne Wohnsitz im Kanton entrichten für Angelfischereipatente nach Absatz 1 Buchstaben a und b die doppelten Gebühren. [Fassung vom 25. 3. 2002]
3 Die Gebühren für die Jugendkarte betragen für alle Bewerberinnen und Bewerber
a für ein Kalenderjahr 50.– Fr.
b für 30 Tage 35.– Fr.
c für sieben Tage 25.– Fr.
d für einen Tag 15.– Fr.
Demnach hätten wir als Gastangler aus Deutschland für ein Wochenpatent
150,-- CHF zu entrichten, zuzüglich Regalbebühr.
Das wären also um die 90,-- €.
Das Fischen an vier Tagen auf dem Bielersee wäre mir natürlich auch diesen Preis wert.
Aber dennoch bin ich jetzt - nicht zuletzt auf Grund der vorangegangenen Diskussion, etwas verwirrt.
Dass nicht im Kanton Bern Einheimische den doppelten Preis zahlen, oder sagen wir: einen erhöhten Preis, das kann ich einigermaßen nachvollziehen, nachdem ich das Berner Fischereigesetz durchgelesen habe.
Mir als Deutschen war es völlig neu, dass grundsätzlich der Staat (der Kanton) das Fischereirecht auf den nicht geschlossenen Gewässern innehat. In Deutschland sind Fischereirechte, sogar oft unabhängig vom Grundeigentumsrecht, zu 99% privat.
Wie es also aussieht, vollführt auch der Kanton die Bewirtschaftung der Gewässer (Besatz, Erhaltungsmaßnahmen etc.) und finanziert diese durch Steuergelder seiner Bürger.
Da ist es klar, dass der Kanton von Fischern, von denen er keine Steuern bezieht, weil sie nicht seine Bürger sind, höhere Patentgebühren verlangt.
@Rolf: Gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen einer sogenannten Wochenkarte und einem Wochenpatent?
Berechtigt die Wochenkarte also nur zur Fischerei auf dem Bielersee,
während ein Patent zur Fischerei in allen Regalgewässern des kantons Bern berechtigt?