Infos rund um den Bielersee

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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Rolf
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Switzerland

Beitrag von Rolf »

Alet hat geschrieben:Für mich ist das ein Zeichen, dass Ausserkantonale unerwünscht sind.




mir wurde erklärt, dass die Fischer, die im Kanton wohnen mit den Steuern die sie hier bezahlen (ein Teil wird auch für den Gewässerunterhalt verwendet) so ziemlich den selben Betrag zahlen wie die "Ausserkantonalen" Fischer :wink:





und wer z.B. mal anschaut, in wievielen Bächen, Flüssen und Seen "Mann" im Kanton Bern für die 380.00 Franken (Preis Ausserkantonaler Fischer) fischen kann, finde ich persönlich den Preis nicht zu teuer :wink:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
Börni

Beitrag von Börni »

Ich finde auch, dass die Patentpreise in der Schweiz insgesamt mehr als angemessen sind. allerdings vertrete ich hier auch den Standpunkt der Jengfischer und Studenten, dass man überall einen Sonderpreis für Schüler(gibts in dem Sinne ja schon) und vorallem für Studenten, Gymnasiasten und Lehrlinge, welche bereits übeer dem Jungfischeralter sind, angeboten werden sollte :!: :!:
swisscarp

Beitrag von swisscarp »

...von wegen halblang machen!

wenn ich sehe was mit den geldern passiert, welche für besatz und pflege

vorgesehen wären, kommt mir das kalte kotzen!

ich gehe fischen um die natur zu erleben und ab und zu mal ein paar

fische zu fangen. dafür möchte ich aber auch etwas für mein geld sehen,

es gelangt ja schon zuviel in falsche hände...



wenn die preise humaner wären, würden sich auch nicht so viele angler

die gleichen gewässer teilen! und dabei ist es mir scheissegal ob das

ein snobfliegenfischer oder ein telerutenstipper ist.



...aber das sieht jeder wie er/sie will.



hasta luego!

lolo
gonefishing

Beitrag von gonefishing »

Ja genau, dann reich doch eine Petition ein dass unsere Gewässer mit Kunstdünger produktiver gemacht werden sollten. Vielleicht noch ein paar Kernkraftwerke und Müllverbrennungsanlagen deren Abwärme direkt den Seen 'zugute' kommt und dann bekommst Du Deine Fanggarantie...

Ich fische aus Leidenschaft und bin mit den Gewässern sehr zufrieden, sicher gibt es Problem mit einzelnen Fischarten an einzelnen Gewässern. Aber die entstehen vor allem durch Veränderungen die nicht durch die Bewirtschaftung verursacht werden. So macht eben ein stures Fischen auf Egli und Felchen an manchen Gewässern keinen Sinn, Hecht und Zander werden aber vielfach missachtet.

Ich habe letztes Jahr viel mehr gefangen als ich verwerten konnte, und habe entsprechend viel zurückgesetzt. Ich will mir damit nicht auf die Schulter klopfen, sondern die Qualität der Gewässer loben.

Der schönste Weg zum Fisch ist die Gewässer vor der Haustür kennen und lieben zu lernen, zu verstehen was dort passiert und dadurch erfolgreich zu sein.

Auf Karpfen- und Forellenteiche mit 'Fun- und Fanggarantie' verzichte ich gerne, und würde niemals dafür Benzin für 100Fr. verfahren um dies dann mit einer Ersparnis von 10Fr. beim Patent zu rechtfertigen...
Helmut

Beitrag von Helmut »

Bitte kommt wieder zum Thema " Infos für den Bielersee zurück", für das andere Thema könnt Ihr ja einen eigenen Thread aufmachen :wink:
Reverend

Beitrag von Reverend »

Ich will's mal versuchen, Helmut. :wink:



Nach Rolfs Angaben kostet also die Wochenkarte am Bieler See (ist das gleichbedeutend mit einem Wochenpatent?) 80,-- CHF für ERwachsene.



Hier habe ich aber andere Angaben gefunden:
Art. 37

Regalgebühren

1. Grundsatz

1 Der Kanton erhebt für die von ihm erteilten Patente Regalgebühren.

2 Von Jugendlichen wird ein ermässigter Ansatz erhoben.

3 Für Kollektivpatente werden lediglich Verwaltungsgebühren erhoben.

Art. 38

2. Angelfischerpatent



1 Die Gebührenhöhe für Angelfischerpatente richtet sich nach der Gültigkeitsdauer, wobei folgende Ansätze gelten:

a für ein Kalenderjahr 180.– Fr.

b für 30 Tage 135.– Fr.

c für sieben Tage 75.– Fr.

d für einen Tag 25.– Fr.

2 Personen ohne Wohnsitz im Kanton entrichten für Angelfischereipatente nach Absatz 1 Buchstaben a und b die doppelten Gebühren. [Fassung vom 25. 3. 2002]

3 Die Gebühren für die Jugendkarte betragen für alle Bewerberinnen und Bewerber

a für ein Kalenderjahr 50.– Fr.

b für 30 Tage 35.– Fr.

c für sieben Tage 25.– Fr.

d für einen Tag 15.– Fr.


Demnach hätten wir als Gastangler aus Deutschland für ein Wochenpatent

150,-- CHF zu entrichten, zuzüglich Regalbebühr.

Das wären also um die 90,-- €.



Das Fischen an vier Tagen auf dem Bielersee wäre mir natürlich auch diesen Preis wert.

Aber dennoch bin ich jetzt - nicht zuletzt auf Grund der vorangegangenen Diskussion, etwas verwirrt.



Dass nicht im Kanton Bern Einheimische den doppelten Preis zahlen, oder sagen wir: einen erhöhten Preis, das kann ich einigermaßen nachvollziehen, nachdem ich das Berner Fischereigesetz durchgelesen habe.



Mir als Deutschen war es völlig neu, dass grundsätzlich der Staat (der Kanton) das Fischereirecht auf den nicht geschlossenen Gewässern innehat. In Deutschland sind Fischereirechte, sogar oft unabhängig vom Grundeigentumsrecht, zu 99% privat.

Wie es also aussieht, vollführt auch der Kanton die Bewirtschaftung der Gewässer (Besatz, Erhaltungsmaßnahmen etc.) und finanziert diese durch Steuergelder seiner Bürger.

Da ist es klar, dass der Kanton von Fischern, von denen er keine Steuern bezieht, weil sie nicht seine Bürger sind, höhere Patentgebühren verlangt.



@Rolf: Gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen einer sogenannten Wochenkarte und einem Wochenpatent?

Berechtigt die Wochenkarte also nur zur Fischerei auf dem Bielersee,

während ein Patent zur Fischerei in allen Regalgewässern des kantons Bern berechtigt?
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Hallo Gerhard,



die doppelten Gebühren fallen nur für das Monats- und Jahrespatent an und nicht für Tages- und Wochenpatent. :wink:
Gruss Uwe
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
gonefishing

Beitrag von gonefishing »

@ Gerhard:

Nein, Patent ist einfach der schweizer Name für den Erlaubnisschein.

Egal ob Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahrespatent, es berechtigt in allen Gewässern des Kanton Berns, die nicht verpachtet sind (die meisten kleineren Bäche) und natürlich auch nicht in Privatgewässern (viele kleinere Seen wie Gerzensee oder Egelsee/Bern).

Beim Preis für's Wochenpatent ist tatsächlich 80.-Fr richtig, Tagespatent 26.-Fr und zwar unabhängig ob mit oder ohne Wohnsitz im Kanton Bern. Der doppelte Preis ist für Ausserkantonale nur bei Monats- (143.- bzw 286.-Fr) und Jahrespatente (190.- bzw 380.-Fr) zu bezahlen.

Entschuldige die falschen Angaben, ich war der Meinung Ausserkantonale müssen immer das doppelte bezahlen ohne nachzuschauen.

Die Patentpreise die Du gefunden hast sind von vor 2004, das Berner Fischereiinspektorat hat seine Homepage wohl schon etwas länger nicht aktualisiert.



@swisscarp: Tages- und Wochenpatente für Ausserkantonale also zum gleichen Preis...
Reverend

Beitrag von Reverend »

. Patentbezug

Art. 6

Bezugsort



1 Angelfischerpatente sind beim Regierungsstatthalteramt des Wohnsitzes oder des Ferienortes zu beziehen.

2 Wochen- und Tagespatente können ausserdem bei den dem Verkehrsverband Berner Oberland, dem Verkehrsverband Berner Mittelland und dem Office du Tourisme du Jura Bernois angeschlossenen örtlichen Verkehrsbüros und anderen vom Fischereiinspektorat bezeichneten Verkaufsstellen bezogen werden.3 Gesuche um Berufsfischerpatente sind bei der zuständigen Fischereiaufseherin oder beim zuständigen Fischereiaufseher einzureichen.



Art. 7

Tages- und Wochenkarten



Für die Zeit vom 16. bis 31. März dürfen keine Tages- und Wochenkarten abgegeben werden.



Art. 8

Unterlagen



1 Wer ein Angelfischerpatent zum Grundtarif beziehen will, hat mittels Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung seinen Wohnsitz nachzuweisen.

2 Wer ein Jahres- oder Monatspatent beziehen will, hat ein neueres Passfoto vorzulegen.

3 Das Patent muss bei der Entgegennahme unterzeichnet werden.


Das bedeutet, das man einen Quartiernachweis vorlegen muss?

Und wenn ich nun in der Zivilschutzanlage nächtige?



Naja, die Jungs von unserer Bielerseeflotte werden das für das Treffen dann sicher gemanaged haben, gell Rolf?
gonefishing

Beitrag von gonefishing »

Grundtarif heisst der günstigere Tarif für Monats- bzw Jahrespatente, dafür muss der Wohnsitz im Kanton nachgewiesen werden.
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Rolf
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Switzerland

Beitrag von Rolf »

Uwe hat geschrieben:Hallo Gerhard,



die doppelten Gebühren fallen nur für das Monats- und Jahrespatent an und nicht für Tages- und Wochenpatent. :wink:




Hallo Gerhard,



es ist so wie es der Uwe geschrieben hat, Tages- und Wochenpatente kosten für alle dasselbe :wink:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
swisscarp

Beitrag von swisscarp »

@gonefishing

nönö - nicht überall! deshalb rege ich mich ja über diesen kantönligeist

auf! das mit der fanggarantie darfst du nicht falsch verstehen - ich bin

weder fischgeil noch ein fan von komerziellen fischseen. diese sind ja

zu 100% in privatbestitz (zum glück!).
Reverend

Beitrag von Reverend »

Felchenfischer hat geschrieben:
Uwe hat geschrieben:Hallo Gerhard,



die doppelten Gebühren fallen nur für das Monats- und Jahrespatent an und nicht für Tages- und Wochenpatent. :wink:




Hallo Gerhard,



es ist so wie es der Uwe geschrieben hat, Tages- und Wochenpatente kosten für alle dasselbe :wink:


Klar, das habe ich dem Uwe auch aufs Wort geglaubt.

Meine Frage war, ob man an den Ausgabestellen einen sogenannten Beherbergungsnachweis vorlegen, also als Gast gemeldet sein muss, oder ob Wochen - und Tagespatente theoretisch auch an Durchreisende vergeben werden.
Börni

Beitrag von Börni »

Meines Wissens werden die Tages und Wochenkarten in der gesamten Schweiz an jeden x-beliebigen vergeben, der dafür zahlt. Erst wenn du länger fischen willst, musst du einen Identitätsnachweis erbringen. (Was den Rest wie Wohnort etc. ja gleich mit einbezieht!)
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Reverend hat geschrieben:
Klar, das habe ich dem Uwe auch aufs Wort geglaubt.

Meine Frage war, ob man an den Ausgabestellen einen sogenannten Beherbergungsnachweis vorlegen, also als Gast gemeldet sein muss, oder ob Wochen - und Tagespatente theoretisch auch an Durchreisende vergeben werden.


Nein Gerhard, man braucht keinen Herbergsnachweis vorzulegen. Nur den Personalausweiss.

"Mann" braucht auch nicht, so wie in DE, erst einen Gastfischereischein für Ausländer und dann eine Tages- oder Wochenkarte für den entsprechenden See kaufen, sondern nur das kantonale Patent. So belaufen sich die Ausgaben für Tages- und Wochenpatente nur auf die oben stehende Kosten.
Gruss Uwe
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
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