Liebe Forenmitglieder
Ich denke das könnte einige aus der Region Olten interessieren.
Ich war ziemlich überrascht, als ich sah, dass in Olten an der Dünnern ein Kraftwerk resp. eine Druckwasserleitung gebaut wird. Ich habe mich darauf im Netz schlau gemacht und bin auf folgenden Bericht gestossen:
http://www.bfe.admin.ch/php/modules/ene ... ericht.pdf.
Im Überflug fand ich zwei Dinge speziell erschreckend.
1. "Eine Fischwanderung ist im gepflästerten und steilen Dünnerngerinne mit vielen hohen Abstürzen nicht beobachtet worden und wird im vorliegenden Projekt nicht berücksichtigt" (Seite 14)
Einerseits nimmt mich wunder wie sie dies festgestellt haben und andererseits ist dies die einzige Aussage über Fische im 20 seitigen Bericht.
2."Geschwemmsel und Geschiebe werden sich in der Stauhaltung hinter der Stauklappe absetzen. Da das Stauvolumen gering ist, kann die Klappe bei Hochwasser regelmässig ganz umgelegt werden, um Geschiebe und Geschwemmsel intermittierend weiter zu leiten. Wegen der kurzen Distanz von nur 750m zur Mündung der Dünnern in die Aare und dem verbauten Gerinne ohne ökologischen Wert ist dieses Vorgehen statthaft." (S.14.)
Ich stimme der Aussage zu, dass es eine kurze Distanz dazwischen ist und diese 750m wohl kaum als Lebensraum von einigermassen anspruchsvollen Fischen gelten kann. Allerdings ist eben gerade der Einfluss der Dünnern in die Aare ein noch stark belebter Teil aus meiner Sicht. Neben diversen Fischen wie Forellen, Döbel, Egli, Hechten und co. sammeln sich dort auch viele Vögel, welche aus meiner Sicht ganz im Gegenteil für ein ökologisch wertvolles Gebiet darunter spricht. Doch so weit denken gewisse Leute anscheinend nicht...
Leider ist der Bericht von 2007 und mir sind keine neueren Informationen bekannt. Vielleicht weiss hier jemand noch mehr.
Achja, weiss jemand ob die Renaturierung der Dünnern in Wangen bei Olten/Olten mit dem Kraftwerksbau zu tun hat?
Gruss Klapsi
Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
-
astacus
Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Ich kenne das Dossier seit geraumer Zeit und habe vor Ort selber ein Projekt am laufen. Ich versuche, das ganze kurz und verständlich zu schildern, was bei solchen langwierigen Projekten nicht ganz einfach ist...
Gegen den Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan von 2009, mit welchem das Kraftwerk durch den Kanton bewilligt wurde, haben Pro Natura und WWF eingesprochen. Ich war Mitautor der Einsprache und auch bei den Einspracheverhandlungen dabei. Ebenfalls haben Pro Natura und WWF zur Konzession Stellung genommen. Der kantonale Fischereiverband verzichtete auf eine Einsprache. Nachfolgend die wichtigsten Punkte und Überlegungen:
- Der Bau des Kleinwasserkraftwerks wurde von Seite Natur- und Umweltschutz (und Fischerei) nie im Grundsatz bestritten, da das Gerinne der Dünnern in Olten vollständig kanalisiert ist und aufgrund mehrerer Hindernisse ein Fischaufstieg definitiv ausgeschlossen werden kann. Der Fischabstieg funktioniert natürlich, weil die Fische schutzlos einfach abgetrieben werden... Ein Kraftwerk an diesem Standort verursacht gegenüber dem aktuellen Zustand keinerlei ökologische Verschlechterungen. Es wird teilweise sogar argumentiert, dass mit dem entstehenden Rückstau ein stehendes Gewässer entsteht, welches von Fischen genutzt werden kann, im Gegensatz zum aktuellen schiessenden, strukturlosen Kanal.
- Aus grundsätzlichen Überlegungen ganz gegen ein Kraftwerk gewehrt haben sich einige Anwohner (Lärm, Vibrationen, etc.).
- Es war von Beginn weg kein ökologischer Ausgleich vorgesehen, weshalb es zur Einsprache von Pro Natura und WWF kam. Selbst wenn das Kraftwerk keine ökologische Verschlechterung darstellt, wäre das Projekt eine Chance gewesen für ökologische Verbesserungen, z.B. für die Wiederherstellung der Fischwanderung.
- Der grosse Diskussionspunkt war, wie bei anderen ähnlichen Projekten auch, der Referenzzustand. Während sich die Alpiq als Gesuchstellerin klar auf den Standpunkt stellte, dass Gewässer sei schon ökologisch wertlos und für sie als Projektantin sei dies der Referenzzustand, waren Natur- und Umweltschutz naturgemäss anderer Meinung. Als Referenzzustand habe der ursprüngliche Naturzustand zu gelten. Der Kanton stellte sich auf die Seite der Alpiq. Die Diuskussion darum, was der Referenzzustand sei, taucht schweizweit immer wieder auf und ist noch nicht letztinstanzlich geklärt. Man ist hier von Seiten Natur- und Umweltschutz seit einiger Zeit auf der Suche nach einem guten Beispiel für einen Präzedenzfall, mit dem man dieses Thema bundesgerichtlich abschliessend klären kann.
- Folglich erklärte sich die Alpiq auch in Einspracheverhandlungen nicht dazu bereit, einen ökologischen Ausgleich zu leisten und auch der Kanton hielt einen solchen für nicht zumutbar. Zumal das Projektvolumen (ca. 4 Mio. Franken) ohnehin zu gering war für einen nennenswerten ökologischen Ausgleich. Dessen zumutbare Höhe beträgt meist rund 1% des Projektvolumes, d.h. im vorliegenden Fall ca. 40'000.- Franken. Damit kann kaum was gemacht werden, der Betrag ist viel zu gering.
- Die Einsprache von Pro Natura und WWF wurde vom Kanton folglich abgewiesen. Nach Rücksprache mit unseren Juristen, verzichteten Pro Natura und WWF mangels Erfolgsaussichten darauf, die Einsprache an das zuständige Gericht weiter zu ziehen. Das Projekt wurde somit genehmigt und die Baubewilligung rechtskräftig (die Anwohner zogen ihre Einsprachen auch nicht weiter).
- Die verpasste Chance einer ökologischen Aufwertung ist zwar immer noch bedauerlich. Vorgeschlagene Massnahmen, neben der Wiederherstellung der Fischwanderung, wären etwa Kiesbänke an der Dünnernmündung gewesen (im Hinblick auf die Vorkommen von Nase, Äsche und Barbe) oder auch eine Strukturierung des Unterlaufes der Dünnern. Es ist aber auch festzuhalten, dass der Eingriff durch das Kraftwerk ökologisch gesehen wirklich marginal ist. Der Geschiebetrieb der Dünnern (sie ist neben der Wigger in diesem Bereich der wichtigsten Geschiebelieferant) wird durch das Kraftwerk nicht beeinträchtigt, da das Wehr im Hochwasserfall vollständig abgesenkt wird und das Geschiebe somit weiter wandern kann.
- Weil das Dünnerngerinne im Oltner Abschnitt biologisch gesehen ohnehin tot ist (Ausnahme: Tossbecken des Munzinger Absturzes), ist auch die Wasserentnahme durch das Kraftwerk und die Ableitung im Druckstollen unproblematisch. Dieser Druckstollen wird ja zurzeit verlegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Restwassermenge konnte sogar unterschritten werden, weil das Gewässer dermassen unnatürlich ist, dass es rechtlich gesehen nicht einmal als Fischgewässer gilt.
- Das entnommene Wasser wird ca. 200 m oberhalb der Mündung turbiniert und wieder zurück in die Dünnern geleitet. Damit ist der Unterlauf und Mündungsbereich, wo sich bekanntlich viele Alet und Barben sammeln, vom Kraftwerk nicht tangiert.
- Ein wichtiger Punkt war, dass im Rahmen der Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplanung und Konzessionserteilung erreicht werden konnte, dass das Kraftwerk kein Hindernis darstellt, sollte es dereinst doch zu einer Renaturierung des Gerinnes in diesem Abschnitt kommen. Falls zudem Massnahmen realisierbar sind zur freien Fischwanderung, darf das Kraftwerk diesen ebenfalls nicht im Weg stehen. Dies ist rechtsverbindlich festgehalten.
Gegen den Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan von 2009, mit welchem das Kraftwerk durch den Kanton bewilligt wurde, haben Pro Natura und WWF eingesprochen. Ich war Mitautor der Einsprache und auch bei den Einspracheverhandlungen dabei. Ebenfalls haben Pro Natura und WWF zur Konzession Stellung genommen. Der kantonale Fischereiverband verzichtete auf eine Einsprache. Nachfolgend die wichtigsten Punkte und Überlegungen:
- Der Bau des Kleinwasserkraftwerks wurde von Seite Natur- und Umweltschutz (und Fischerei) nie im Grundsatz bestritten, da das Gerinne der Dünnern in Olten vollständig kanalisiert ist und aufgrund mehrerer Hindernisse ein Fischaufstieg definitiv ausgeschlossen werden kann. Der Fischabstieg funktioniert natürlich, weil die Fische schutzlos einfach abgetrieben werden... Ein Kraftwerk an diesem Standort verursacht gegenüber dem aktuellen Zustand keinerlei ökologische Verschlechterungen. Es wird teilweise sogar argumentiert, dass mit dem entstehenden Rückstau ein stehendes Gewässer entsteht, welches von Fischen genutzt werden kann, im Gegensatz zum aktuellen schiessenden, strukturlosen Kanal.
- Aus grundsätzlichen Überlegungen ganz gegen ein Kraftwerk gewehrt haben sich einige Anwohner (Lärm, Vibrationen, etc.).
- Es war von Beginn weg kein ökologischer Ausgleich vorgesehen, weshalb es zur Einsprache von Pro Natura und WWF kam. Selbst wenn das Kraftwerk keine ökologische Verschlechterung darstellt, wäre das Projekt eine Chance gewesen für ökologische Verbesserungen, z.B. für die Wiederherstellung der Fischwanderung.
- Der grosse Diskussionspunkt war, wie bei anderen ähnlichen Projekten auch, der Referenzzustand. Während sich die Alpiq als Gesuchstellerin klar auf den Standpunkt stellte, dass Gewässer sei schon ökologisch wertlos und für sie als Projektantin sei dies der Referenzzustand, waren Natur- und Umweltschutz naturgemäss anderer Meinung. Als Referenzzustand habe der ursprüngliche Naturzustand zu gelten. Der Kanton stellte sich auf die Seite der Alpiq. Die Diuskussion darum, was der Referenzzustand sei, taucht schweizweit immer wieder auf und ist noch nicht letztinstanzlich geklärt. Man ist hier von Seiten Natur- und Umweltschutz seit einiger Zeit auf der Suche nach einem guten Beispiel für einen Präzedenzfall, mit dem man dieses Thema bundesgerichtlich abschliessend klären kann.
- Folglich erklärte sich die Alpiq auch in Einspracheverhandlungen nicht dazu bereit, einen ökologischen Ausgleich zu leisten und auch der Kanton hielt einen solchen für nicht zumutbar. Zumal das Projektvolumen (ca. 4 Mio. Franken) ohnehin zu gering war für einen nennenswerten ökologischen Ausgleich. Dessen zumutbare Höhe beträgt meist rund 1% des Projektvolumes, d.h. im vorliegenden Fall ca. 40'000.- Franken. Damit kann kaum was gemacht werden, der Betrag ist viel zu gering.
- Die Einsprache von Pro Natura und WWF wurde vom Kanton folglich abgewiesen. Nach Rücksprache mit unseren Juristen, verzichteten Pro Natura und WWF mangels Erfolgsaussichten darauf, die Einsprache an das zuständige Gericht weiter zu ziehen. Das Projekt wurde somit genehmigt und die Baubewilligung rechtskräftig (die Anwohner zogen ihre Einsprachen auch nicht weiter).
- Die verpasste Chance einer ökologischen Aufwertung ist zwar immer noch bedauerlich. Vorgeschlagene Massnahmen, neben der Wiederherstellung der Fischwanderung, wären etwa Kiesbänke an der Dünnernmündung gewesen (im Hinblick auf die Vorkommen von Nase, Äsche und Barbe) oder auch eine Strukturierung des Unterlaufes der Dünnern. Es ist aber auch festzuhalten, dass der Eingriff durch das Kraftwerk ökologisch gesehen wirklich marginal ist. Der Geschiebetrieb der Dünnern (sie ist neben der Wigger in diesem Bereich der wichtigsten Geschiebelieferant) wird durch das Kraftwerk nicht beeinträchtigt, da das Wehr im Hochwasserfall vollständig abgesenkt wird und das Geschiebe somit weiter wandern kann.
- Weil das Dünnerngerinne im Oltner Abschnitt biologisch gesehen ohnehin tot ist (Ausnahme: Tossbecken des Munzinger Absturzes), ist auch die Wasserentnahme durch das Kraftwerk und die Ableitung im Druckstollen unproblematisch. Dieser Druckstollen wird ja zurzeit verlegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Restwassermenge konnte sogar unterschritten werden, weil das Gewässer dermassen unnatürlich ist, dass es rechtlich gesehen nicht einmal als Fischgewässer gilt.
- Das entnommene Wasser wird ca. 200 m oberhalb der Mündung turbiniert und wieder zurück in die Dünnern geleitet. Damit ist der Unterlauf und Mündungsbereich, wo sich bekanntlich viele Alet und Barben sammeln, vom Kraftwerk nicht tangiert.
- Ein wichtiger Punkt war, dass im Rahmen der Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplanung und Konzessionserteilung erreicht werden konnte, dass das Kraftwerk kein Hindernis darstellt, sollte es dereinst doch zu einer Renaturierung des Gerinnes in diesem Abschnitt kommen. Falls zudem Massnahmen realisierbar sind zur freien Fischwanderung, darf das Kraftwerk diesen ebenfalls nicht im Weg stehen. Dies ist rechtsverbindlich festgehalten.
- Alet
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Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Dafür müssen die nun das ganze fischgängig machen. Falls das ein Nasengewässer war, erhält das eine hohe Priorität.
Wenn die das als Nichtfischgewässer einteilen und dazu noch als Referenzzustand den jetzigen Zustand definieren, läuft in SO etwas falsch. Ich hoffe die Tricksen bei der Sanierung der Fischgängigkeit nicht.
Wenn die das als Nichtfischgewässer einteilen und dazu noch als Referenzzustand den jetzigen Zustand definieren, läuft in SO etwas falsch. Ich hoffe die Tricksen bei der Sanierung der Fischgängigkeit nicht.
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astacus
Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Nein, sie müssen ihre Anlagen eben nicht fischgängig machen. Der Grund dafür ist, dass der Abschnitt wegen den harten künstlichen Verbauung mit mehreren Abstürzen auch vorher nicht fischgängig war und nur eine bereits bestehende Schwelle ausgenutzt wird. Die Pflicht zur Fischgängigkeit besteht gemäss der erteilten Konzession nur dann, wenn die anderen, bereits vorhandenen Hindernisse im Rahmen eines anderen Wasserbauprojekts ebenfalls fischgängig gemacht werden.
Was den Referenzzustand betrifft, ist die Sachlage rechtlich gesehen eigentlich insofern klar, als dass dieser der natürliche Urzustand ist. Andererseits präsentiert sich der Ist-Zustand aber als kanalisiertes Gerinne mit mehreren künstlichen betonierten Abstürzen. Dieser Zustand wurde schon vor über 100 Jahren hergestellt und bis in die 1930er Jahre wurde die Wasserkraft dort bereits genutzt. Dass hat zur Folge, dass gemäss offizieller Sprechung für die Alpiq, die nun 80 Jahre später die Wasserkraft wieder nutzen solle, daher nur schlecht der Referenzzustand gelten könne, sondern der Ist-Zustand sei massgebend, zumal eine Revitalisierung der Strecke quasi ohnehin nicht machbar sei.
Die Einteilung als Nichtfischgewässer war rechtlich gesehen unter dieser Voraussetzung soweit wohl korrekt. Für die Einteilung wurde nach der Beurteilungshilfe des Kantons St. Gallen (erstellt durch Aquarius) vorgegangen, die schweizweit angewandt wird. Und damit kommt man eben (leider) zum Schluss, dass eine Einteilung dieses Abschnittes als Nichtfischgewässer zulässig ist, vorausgesetzt man betrachtet den Ist-Zustand. Wir haben hier keine Chance gesehen, mit dem Weiterzug der Einsprache etwas zu erreichen.
http://rrb.so.ch/daten/rrb2011/0321/000 ... 11_592.pdf
Die Nase ist im Aareabschnitt, in den die Dünnern mündet, nachgewiesen, weshalb sich Aufwertungen für diese Art eigentlich angeboten hätten. Aber eben...
Was den Referenzzustand betrifft, ist die Sachlage rechtlich gesehen eigentlich insofern klar, als dass dieser der natürliche Urzustand ist. Andererseits präsentiert sich der Ist-Zustand aber als kanalisiertes Gerinne mit mehreren künstlichen betonierten Abstürzen. Dieser Zustand wurde schon vor über 100 Jahren hergestellt und bis in die 1930er Jahre wurde die Wasserkraft dort bereits genutzt. Dass hat zur Folge, dass gemäss offizieller Sprechung für die Alpiq, die nun 80 Jahre später die Wasserkraft wieder nutzen solle, daher nur schlecht der Referenzzustand gelten könne, sondern der Ist-Zustand sei massgebend, zumal eine Revitalisierung der Strecke quasi ohnehin nicht machbar sei.
Die Einteilung als Nichtfischgewässer war rechtlich gesehen unter dieser Voraussetzung soweit wohl korrekt. Für die Einteilung wurde nach der Beurteilungshilfe des Kantons St. Gallen (erstellt durch Aquarius) vorgegangen, die schweizweit angewandt wird. Und damit kommt man eben (leider) zum Schluss, dass eine Einteilung dieses Abschnittes als Nichtfischgewässer zulässig ist, vorausgesetzt man betrachtet den Ist-Zustand. Wir haben hier keine Chance gesehen, mit dem Weiterzug der Einsprache etwas zu erreichen.
http://rrb.so.ch/daten/rrb2011/0321/000 ... 11_592.pdf
Die Nase ist im Aareabschnitt, in den die Dünnern mündet, nachgewiesen, weshalb sich Aufwertungen für diese Art eigentlich angeboten hätten. Aber eben...
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astacus
Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Ach ja, noch zur Renaturierung der Dünnern bei Wangen bei Olten: Die hat mit dem Kraftwerk gar nichts zu tun, sondern es handelt sich dabei um eine Ausgleichsmassnahme der ERO (Entlastung Region Olten).
- Alet
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Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Naja, die Handhabung der Gesetze ist wirklich von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Allerings hätten die Ersatzmassnahmen am Standort selbst nichts gebracht. Zum Argument man könne dort nichts machen, zeigt nur den Unwillen des Kantons.
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Klapsi
Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Zuerst einmal danke Astacus für die ausführliche Antwort.
Deine Ausführung, dass die Schonstrecke der Dünnern abgesehen vom Tosbecken beim Munzinger (dort wurden "40 grosse Forellen gefunden" Seite 15) kein Fischgewässer ist, kann ich verstehen. Allerdings sind meine Zweifel nicht aus dem Weg geräumt, dass vor allem durch den vorgesehenen Schwall (und weniger Sunk) Betrieb zur Reinigung des Kanals von Sedimenten weitere Probleme ergeben. Meiner Meinung nach wird sich auch dort der Sedimenthaushalt signifikant verändern wo die Dünnern in die Aare fliesst, was wiederum zu einer Verdichtung der Sohle führt und die Grundlage der Selbstreproduktion verhindert. Ich will dir nicht zu nahe treten, doch ich finde es schade, dass anscheinend erneut mit zu engem Blick ein Kleinwasserkraftwerk beurteilt wurde.
Besten Dank für den Hinweis zur Ero!
Gruss
Klapsi
Deine Ausführung, dass die Schonstrecke der Dünnern abgesehen vom Tosbecken beim Munzinger (dort wurden "40 grosse Forellen gefunden" Seite 15) kein Fischgewässer ist, kann ich verstehen. Allerdings sind meine Zweifel nicht aus dem Weg geräumt, dass vor allem durch den vorgesehenen Schwall (und weniger Sunk) Betrieb zur Reinigung des Kanals von Sedimenten weitere Probleme ergeben. Meiner Meinung nach wird sich auch dort der Sedimenthaushalt signifikant verändern wo die Dünnern in die Aare fliesst, was wiederum zu einer Verdichtung der Sohle führt und die Grundlage der Selbstreproduktion verhindert. Ich will dir nicht zu nahe treten, doch ich finde es schade, dass anscheinend erneut mit zu engem Blick ein Kleinwasserkraftwerk beurteilt wurde.
Besten Dank für den Hinweis zur Ero!
Gruss
Klapsi
-
astacus
Re: Kleinkraftwerksbau an der Dünnern in Olten
Naja, immerhin wurde mittels Einsprache zum Projekt und Stellungnahmen zur Konzession lange versucht, Verbesserungen zu erreichen, was schlussendlich in einigen Punkten auch gelangte. Den engen Blick kann man zumindest den Verbänden also nicht vorwerfen.
Die Sedimentbilanz bleibt unter dem Strich gleich. Das war von Beginn weg eines der Hauptanliegen sowohl der Verbände, als auch des Kantones. Denn zum Sediment gehört letzten Endes auch das Geschiebe und dieses soll in die Aare. Aktuell ist Situation ja in etwa so, dass das eigentliche Geschiebe, welches ohnehin nur im Hochwasserfall überhaupt in Bewegung kommt, dann einfach durch den Kanal transportiert wird und sich irgendwo im Unterlauf der Dünnern oder im Mündungsbereich an der Aare ablagert (je nach Wasserständen von Aare und Dünnern ist das nicht immer gleich). Einige Feinsedimente werden immer transportiert und lagern sich auch irgendwo dort ab.
Zukünftig ändern wird sich, dass sich bei Niederigwasser fast alle Sedimente im Staubecken ablagern werden. Im Hochwasserfall wird das Wehr abgesenkt und alle diese Sedimente inkl. Geschiebe gelangen dann ebenfalls bis in den Unterlauf oder in den Mündungsbereich. Ob sie dort bleiben oder sogleich weiter verfrachtet werden, hängt natürlich wiederum von der Wasserführung der Aare ab. Wie gesagt bleibt die Bilanz also unter dem Strich gleich, allerdings verändert sich wohl der Rythmus des Sedimenttransportes. Schlussendlich ist es aber extrem schwierig, eine Prognose saubere zu machen, wie sich das konkret auf die heutigen Lebensräume auswirken wird, zumal ohnehin quasi jedes Hochwasser anders ist und an der Mündung eben sehr viel auch vom Wasserstand der Aare abhängt.
Ob heute im Bereich der Dünnernmündung überhaupt geeignete Laichhabitate für Kieslaicher vorhanden sind, ist für mich ebenfalls fraglich. Ich bin da eher skeptisch.
Die Sedimentbilanz bleibt unter dem Strich gleich. Das war von Beginn weg eines der Hauptanliegen sowohl der Verbände, als auch des Kantones. Denn zum Sediment gehört letzten Endes auch das Geschiebe und dieses soll in die Aare. Aktuell ist Situation ja in etwa so, dass das eigentliche Geschiebe, welches ohnehin nur im Hochwasserfall überhaupt in Bewegung kommt, dann einfach durch den Kanal transportiert wird und sich irgendwo im Unterlauf der Dünnern oder im Mündungsbereich an der Aare ablagert (je nach Wasserständen von Aare und Dünnern ist das nicht immer gleich). Einige Feinsedimente werden immer transportiert und lagern sich auch irgendwo dort ab.
Zukünftig ändern wird sich, dass sich bei Niederigwasser fast alle Sedimente im Staubecken ablagern werden. Im Hochwasserfall wird das Wehr abgesenkt und alle diese Sedimente inkl. Geschiebe gelangen dann ebenfalls bis in den Unterlauf oder in den Mündungsbereich. Ob sie dort bleiben oder sogleich weiter verfrachtet werden, hängt natürlich wiederum von der Wasserführung der Aare ab. Wie gesagt bleibt die Bilanz also unter dem Strich gleich, allerdings verändert sich wohl der Rythmus des Sedimenttransportes. Schlussendlich ist es aber extrem schwierig, eine Prognose saubere zu machen, wie sich das konkret auf die heutigen Lebensräume auswirken wird, zumal ohnehin quasi jedes Hochwasser anders ist und an der Mündung eben sehr viel auch vom Wasserstand der Aare abhängt.
Ob heute im Bereich der Dünnernmündung überhaupt geeignete Laichhabitate für Kieslaicher vorhanden sind, ist für mich ebenfalls fraglich. Ich bin da eher skeptisch.