Die Grösse des Trailers spielt eigentlich keine grosse Rolle. Viel mehr kommt es auf die Gewichte an. Im Fahrzeugausweis des Trailers würdest du das Gesamtgewicht, die Nutzlast und das Leergewicht vorfinden. Da du diesen aber nicht mehr hast, weisst du nur das Gesamtgewicht von 300kg. Das heisst, der Trailer darf MIT boot nicht mehr als 300kg wiegen. (Leergewicht plus Nutzlast = Gesamtgewicht)
Da der Trailer ungebremst ist, kommt es auf das Zugfahrzeug an. Aber die meisten Fahrzeuge mit Anhängerkupplung haben eine ungebremste Anhängelast von 750kg. Du hättest demzufolge mit dem Gesamtgewicht des Trailer eher ein Problem.
Was das U-Schild angeht, wäre es sicherlich besser, wenn du den Fahrzeugausweis vom Trailer mitführst. Ansonsten kann die Polizei die Gewichte nicht überprüfen. Und übrigens brauchst du von montag bis samstag auf der autobahn mit den U-Schilder keine Autobahnvignette. Und dass es auf der Autobahn weniger

kontrollen gibt, würde ich nicht unterschreiben
