Unabhängig ob man nun ein Fan vom Tirolerhölzeln ist oder nicht! darum gehts nicht...
Ich hab schon öfter Fischer in der Stadt Bern am hölzeln gesehen, sogar alteingesessene
etwas "zu nahe" an den Schongebieten- darum gehts aber auch nicht sondern:
Im Berner Reglement steht:
"4. Fliessgewässer mit gemischtem Fischbestand (Also Aare)
Art. 23
2Unter dem Vorbehalt abweichender interkantonaler Vereinbarungen darf in diesen Gewässern und Gewässerabschnitten entweder mit zwei Angelruten mit je höchstens zwei Anbissstellen ohne Widerhaken oder mit zwei Schleppschnüren mit je einem Köder mit oder ohne Widerhaken gefischt werden.
3In der Aare von der Ausmündung aus dem Brienzersee bis zur Neubrücke in Bern- Bremgarten, in der Saane von der Kantonsgrenze Bern/Freiburg bis zur Einmündung in die Aare und im Schifffahrtskanal Interlaken ist die Setzangelei verboten und in den andern Gewässern mit gemischtem Fischbestand nur ohne Widerhaken gestattet."
Heisst das nun, dass erst ab Neubrücke gehölzelt werden darf und dabei höchstens 2 Nymphen dran hängen?
Oder interpretier ich das falsch?
Grüsse
Simon