Hier habe ich mal geschaut:
Belly Boat wo erlaubt:
https://www.hebeisen.ch/P116/news-und-t ... -boat.html
Admin Gesetz Bundesebene:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
1 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte, welche die Schifffahrt:
a.
behindern können, müssen durch Schwimmkörper bezeichnet sein, deren eine Hälfte rot, deren andere Hälfte weiss ist;
b.
nicht behindern, dürfen nur mit Schwimmkörpern bezeichnet sein, die mit den Schifffahrtszeichen nicht verwechselt werden können.
2 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte dürfen die Schifffahrt an folgenden Stellen nicht behindern:
a.
auf den Fahrlinien der Vorrangschiffe in der Nähe von Hafeneinfahrten und von Landestellen von Fahrgastschiffen;
b.
in Engstellen des Fahrwassers.1
Art. 31 Fischereischiffe auf Fang1
1 Schiffe der Berufsfischer führen während des Setzens und Einholens der Netze:
a.
bei Nacht ein gelbes gewöhnliches Rundumlicht;
b.
bei Tag einen gelben Ball.2
2 Schiffe, die bei Tag mit der Schleppangel fischen, führen einen weissen Ball.
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer.
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.2
für Schiffe mit elektrischem Antrieb, sofern dessen Leistung 2 kW nicht übersteigt;
b.
für Schiffe der Berufsfischer auf Fang;
c.
für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.3
Kantonal:
Hier für Zürich:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... .201.1.pdf
Hier für Luzern:
http://srl.lu.ch/
Hier für Obwalden:
http://gdb.ow.ch/
Hier für Nidwalden:
https://www.vsz.ch/ueber-uns/rechtliche-grundlagen/
Hier für Bern:
https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/367
Hier für Basel:
https://www.polizei.bs.ch/verkehr/rhein.html
Hier noch die Stellen wo man sich informiern kann:
https://motorboot-schweiz.ch/nautik/gew ... ersee/?L=0
Also ist es je nach Kanton erlaubt muss sich aber Kantonal natrülich informieren. Solange es keine 2Kw Motorisierung hat und nur duch Pedal Manuelle eigene Kraft erzeugt. Man muss es aber anmelden. Ich denke man kommt nicht drum herum.
Hier noch den Philipp
https://www.luzernerzeitung.ch/zentrals ... ld.1025758
Echt cool und ich schaue ihn auch auf Youtube. Natrülich nicht zu vergessen der Silu fängt ja auch mit Gummiboot oder Kajak zwischendurch
Und hier noch ein Bericht von SRF wegen immakulieren
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... det-werden
So und jetzt frage ich mich wo darf man mit Kajak Fischen das grösser als 2.50m ist und wo muss man extra sich anmelden um ein aufblasbares/falt oder Fixkörper Kajak mit mehreren Kammern anmelden. Finde ich echt schade das man hier nichts geregelt hat und die Gesetze nicht anpasst. z.B. bis 5m bis 300m ab Ufer und darf auch Fischen muss aber eine Anmeldung und Jahresgebühr abgeben. Hätte man doch einfach ohne Nummer Bootsplatz und Check usw. regeln können bis jetzt.