Voila, dann stände da ja nicht mehr soviel im Weg. Merci til.til hat geschrieben:CE Konformitätserklärung (oder wie das heisst) gibt es manchmal beim Hersteller zum runterladen.
Und allen Kajak-Freaks, Petri.
Voila, dann stände da ja nicht mehr soviel im Weg. Merci til.til hat geschrieben:CE Konformitätserklärung (oder wie das heisst) gibt es manchmal beim Hersteller zum runterladen.
In meinen Augen dürfte das schwierig werden, weil es keine EU Richtlinie gibt nach derer die Konfromität beglaubigt werden könnte. Das sollte der Herr vom Kanton aber eigentlich wissen.Schlammbarbe hat geschrieben:Der Kanton So hat mir nun gemailt.
eine(..)Konformitätsbeglaubigung beigebracht werden müsste.
Keine Richtlinie -> Kein CE.RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG hat geschrieben: Artikel 2 - Geltungsbereich
Absatz 2. Dese Richtlinie gilt nicht für folgende Produkte,
a) hinsichtlich der in Anhang I Teil A aufgeführten Anforderungen für Entwurf und Bau:
(..)
ii) Kanus und Kajaks, die für den Vortrieb ausschließlich durch Muskelkraft ausgelegt sind, sowie Gondeln und Tretboote
Da gibt es einige Punkte, die beim Kauf eines Kayaks beachtet werden müssen, da das Boot sonst schon vorneherein durchfällt.Schlammbarbe hat geschrieben:(...) Somit müsste die Kantonale MFK die Kränglungtests und was noch dazu kommt selber mit viel Aufwand durchführen. Absolut machbar aber Aufwändig.(...)
BSV Art. 111 Baukennzeichen
1 An gut sichtbarer Stelle müssen angebracht sein:
a. auf der Schale: Marke und Typ oder Hersteller sowie die individuelle Schale-Nummer;
Ich denke bei einem Sit on Top Kayak kommt Punkt 4 zur Anwendung. Bei einem Sit In Kayak, (b)42 Besondere Bestimmungen für Vergnügungsschiffe
Art. 136 Freibord
1 Der Freibord (F) der Vergnügungsschiffe muss mindestens betragen:
(...)
b. für Ruderboote und Schlauchboote: 25 cm
(...)
4 Bei Schiffen mit festem, durchgehendem Deck oder geschlossenen und wasserdichten Schwimmkörpern, ausgenommen Schlauchboote, wird ein geringerer Freibord zugelassen, wenn die Stabilität ausreichend ist.
Hier könnte ein netter Beamter auf den Nachweis verzichten. Tut er es nicht, dann wird es heikel.Art. 114 Stabilität
1 Intakte Schiffe müssen in jedem Beladungszustand ihrem Verwendungszweck entsprechend ausreichende Stabilität aufweisen.
2 In besonderen Fällen können Nachweise über die Stabilität verlangt werden.
Das müsste man im Einzelfall mit einem Kayak testen lassen.Art. 137 Stabilität
1 Bei einseitiger Belastung darf bei:
a. Vergnügungsschiffen, ausgenommen Segelschiffen, die Krängung 30° nicht überschreiten;
b. offenen Ruderbooten und Schiffen mit Maschinenantrieb kein Wasser ins Schiffsinnere gelangen;
c. Schiffen nach Buchstabe b, die teilweise ein festes Deck haben, dieses höchstens über eine Breite von 20 cm eintauchen;
d. Schiffen nach Buchstabe b mit mehreren dichten Schwimmkörpern die Oberkante des oder der Schwimmkörper an deren tiefstem Punkt nicht eintauchen;
e. Ruderbooten mit festem, durchgehendem Deck die Deckkante am tiefsten Punkt nicht eintauchen.
2 Bei der Prüfung ist an Deck oder auf dem Dollbord eine Last (P) so angebracht, dass ihr Abstand von der Mittellängsebene vierzig Prozent der grössten Breite beträgt und sich das Schiff nicht vertrimmt. Die Last beträgt:
a.18 kg je zulässige Person, höchstens aber 90 kg auf Schiffen nach Absatz 1 Buchstaben b und c, 90 kg auf solchen Schiffen mit Kabine und Zugang zum Vorschiff über das Dollbord;
b. 90 Prozent des Gesamtgewichtes der zulässigen Personenzahl auf Schiffen nach Absatz 1 Buchstaben d und e.
3 Schiffe nach Absatz 1 Buchstaben d und e müssen so gebaut sein, dass überkommendes Wasser frei abfliessen kann.
Das liegt zum einen daran, dass es für Schlauchboote eine Richtlinie gibt und andererseits steht da das CE Zeichen oft auch für "China Export" ein klarer Etiketten-Schwindel!Schlammbarbe hat geschrieben:Das die Gummiboote, Made in China, über 2,50, meistens eine Konformitätserklärung haben, liegt daran, das sie besser Verkauft werden können. Die haben den Markt erlickt.
Ein Sit on Top?Schlammbarbe hat geschrieben: Eigentlich möchte ich mal Fragen, eignet sich denn sowas zum Angeln?
Hallo YakTom,YakTom hat geschrieben:Hallo Sascha
Ich fische vom Kajak und nicht vom Belly Boot -- wundere mich nur wie man auf ein Belly Boot die Markierung fürs Schleppfischen montiert bekommt!
Ich denke nicht, das offiziell etwas ging von der Fischer-Seite. Um die Fischereiverordnung des Kantons Zürich anzupassen bedarf es einiges an Arbeit. - Mehrer Fischer müssten sich da zusammenschließen und im besten Fall auch jemanden populären aus der Zürcher Politik involvieren, um überhaupt in irgendwelcher Art vorzudringen an die Behörden und etwas an der Fischereiverodnung zu ändern.