Hab mich wohl etwas unpräzise ausgedrückt.
Jighaken sind ja nicht fest mit dem Gummiköder verbunden. Ich weiß, das ist auch wieder unpräzise.
Es ging wohl eher um festehende, eingegossene Haken.
Und ich muss zugeben, dass ich das auch nur in einzelnen Gewässerreglements gelesen habe.
Gesetzlich verboten dürften die eingangs genannten Köder also nicht sein.
