Motorboot rudern in Uferzone (150m)

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obelix

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von obelix »

probleme bekommst du beim werfen, wenn dein boot in der uferzone nicht verankert ist und die weisse kugel nicht oben ist.

ich hab das mal direkt bei der seepolizei abgeklärt.
FAX
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Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von FAX »

Obelix hat Recht,nur die weiße Kugel berechtigt Dich in der inneren Uferzone Dich zu "Bewegen". Paralell zum Ufer.
Mit oder ohne Motor.
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Plauschfischer
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Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Plauschfischer »

Bin froh, dass die ganze Thematik mit der Uferzone hier diskutiert wird.

Ich habe das in der Vergangenheit immer so gelöst, dass ich für die kurzen Distanzen von Egli-Spot zu Egli Spot innerhalb der Uferzone kurz den weisse Kugel gehisst habe und direkt darauf losgefahren bin.

Nach dem erreichen des Angelplatzes habe ich die Kugel wieder entfernt, den Motor abestellt und zu einer gemütlich Drift angesetzt. Wenn ich die Aussage von Obelix korrekt interpretiere müsste man für die Drift die Schleppkugel ebenfalls oben lassen? Eine Drift hat für mich nicht wirklich etwas mit Schleppfischen zu tun?

Am besten frage ich wohl mal die freundlichen Kollegen von der Seepo, wenn sie mich das nächste mal kontrollieren... :wink:
obelix

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von obelix »

das wird aber teuer, wenn du die weisse kugel oben hast und innerhalb der inneren uferzone parallel zum ufer fährst ohne zu fischen -> verzeigung beim stadthalteramt = chf 400.- busse plus schreibgebühren.
bei sowas kennen sie auf dem züsi kein pardon wenn sie dich sehen.

die weisse kugel hat eben nicht nur primär was mit schleppen zu tun. es zeigt an, dass man vom nicht verankerten boot fischt. ist das boot in bewegung und man fischt zugleich (sprich schleppen, driftfischen, felchenfischen), dann muss zwingend ne weisse kugel montiert werden, wenn man auf nummer sicher gem. gesetz gehen will.

das wird dir jeder von der seepo so bestätigen. kannst gerne mal in oberrieden anrufen und dich erkundigen.
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Plauschfischer
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Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Plauschfischer »

Hallo Obelix,

Da hast du mich falsch verstanden. Ich setzte die weisse Kugel und fahre in gemütlichem Schlepptempo parallel zum Ufer zum nächsten Barsch-Spot. Natürlich habe ich dabei mindestens einen Wobbler im Wasser!!!

Aber in Zunkunft bleibt die weisse Kugel auch beim Driften oben!!!

Nochmals Danke für Deine Erläuterungen.

Gruss markus
Eige7

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Eige7 »

Ich habe der Seepolizei Zürich eine E-mail bezüglich innere Uferzone geschrieben, ich werde die Antwort hier veröffentlichen
obelix

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von obelix »

bitte alles posten....auch deine frage, die du der seepolizei gestellt hast....damit keine missverständnisse entstehen.
Eige7

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Eige7 »

Ich habe Gester die Antwort der Seepolizei erhalten:

Sehr geehrter Herr Eigensatz
 
Das Gesetz und die Verordnung sind leider nicht immer so eindeutig, dass eine 100% korrekte Antwort gegeben werden kann. Ich habe unsere Haltung aber auch mit der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich sowie mit weiteren Polizeistellen am Zürichsee abgesprochen. Meine Auskunft sollte deshalb mehrheitlich auf dem Zürichsee (inkl. Obersee) so getragen werden.
 
Zuerst die einfachere Frage:
Wenn man am Schleppen ist und der weisse Ball gehisst hat, darf man in der inneren Uferzone am Ufer entlang schleppen?
Gemäss Art. 31 Abs. 2 Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) führen Schiffe, die bei Tag mit der Schleppangel fischen, einen weissen Ball. Gemäss Art. 53 Abs.1 lit. a BSV dürfen Motorschiffe die innere Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren. Dieser Absatz Buchstabe a gilt nicht für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.
Die Zustimmung der Behörde liegt vor, wenn ein gültiges Fischerei-Bootspatent vorgewiesen werden kann.
Wenn also das Patent gelöst wurde und der weisse Ball gehisst ist, darf man in der inneren Uferzone schleppen. Es gilt einfach noch Art. 53 Abs. 3 BSV zu beachten, welcher besagt, dass Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen nicht befahren werden dürfen und in der Regel ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten ist. Dass heisst, dass beim Schleppen ein Abstand zu Wasserpflanzen von 25 m einzuhalten ist.  Weiter besagt Art. 52 Abs. 2 BSV, dass Schiffe, welche nicht in einen Hafen einfahren wollen, den für das Ein- oder Ausfahren anderer Schiffe erforderlichen Bereich weder befahren noch sich darin aufhalten dürfen. Das bedeutet, dass nicht direkt vor Hafeneinfahrten geschleppt werden darf.
 
Zu Frage 2:
Darf man in der inneren Uferzone Fischen ohne das geankert wird (treiben lassen und Motor ausgeschaltet)?
In der Binnenschifffahrt spricht man von einem stillliegenden Schiff, wenn ein Schiff unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt. In den Fischereivorschriften spricht man jedoch nicht vom stillliegenden Schiff sondern von einem stehenden Boot. Für uns ist ein stehendes Boot ein Schiff, welches nicht absichtlich bewegt wird durch einen laufenden Motor oder Ruderschläge. Dieses Schiff ist also nicht am Schleppen und hat darum auch keinen weissen Ball zu hissen. Wenn man Art. 53 Abs. 1 lit. a BSV betrachtet, dürfte die innere Uferzone mit einem Motorschiff nur befahren werden, um darin an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren. Das Treiben lassen mit dem stehenden Motorboot wäre streng genommen nicht gestattet. Da aber alle anderen Schiffskategorien nicht dieser strengen Ordnung unterliegen, ist es angebracht, dass auch Motorschiffe sich hier ohne zu Ankern aufhalten dürfen. Nicht gestattet ist nach unserer Ansicht jedoch, dass bei Windaufkommen immer wieder der Motor gestartet werden muss, damit das Schiff am Standort gehalten werden kann.  Auch hier gilt noch Art. 53 Abs. 3 BSV, welcher besagt, dass Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen nicht befahren werden dürfen und in der Regel ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten ist. Dass bedeutet, es muss ein Abstand von 25 m eingehalten werden. Auch  Art. 52 Abs. 2 BSV, dass Schiffe, welche nicht in einen Hafen einfahren wollen, den für das Ein- oder Ausfahren anderer Schiffe erforderlichen Bereich weder befahren noch sich darin aufhalten dürfen, ist zu beachten. Das bedeutet, dass nicht direkt vor Hafeneinfahrten gefischt werden darf. Das heisst, dass Fischen in der inneren Uferzone mit den oben gemachten Ausnahmen erlaubt ist.
 
Mit diesen Aussagen sollten Sie die korrekte Antwort mit der gängigen Praxis am Zürichsee erhalten haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann.
 
Mit freundlichen Grüssen
Christoph Schmied
________________________________
 
KANTONSPOLIZEI ZÜRICH
Verkehrspolizei
Seepolizei
Christoph Schmied
Seestrasse 87, CH-8942 Oberrieden
+41 (0)44 722 58 30 (Telefon)
+41 (0)44 720 74 06 (Fax)
scd@kapo.zh.ch

Ich war letze Woche schnell im Fischershop in Lachen, dann sind wir auch auf dieses Thema gestossen. Der Besitzer des Shops meinte auch das beim fischen ohne Anker das Schleppsignal gehisst werden muss, er hatte mehrere Kunden auch vom Wallensee die gebüsst worden sind!! Ich selber werde das von heute an wie plauschfischer handhaben
virus

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von virus »

Hallo Eige7,

vielen Dank für das Posten der Antwort. Das ist doch schon mal was. Danke schön!

Da meine Frage leider noch nicht Beantwortet ist, "darf man mit einem Motorboot ohne zu schleppen in der inneren Uferzone rudern" werde ich mich an die Seepolizei des Kantons Bern wenden.

Habe nun diese Frage der Seepolizei in Interlaken gestellt:

"Darf man mit einem Motorboot ohne zu schleppen (weisse Kugel) in der inneren Uferzone rudern?
z.B. man Fährt rechtwinklig an einen Angelplatz in die innere Uferzone, ankert, fischt 30min und will dann 50m weiter (parallel zum Ufer), darf ohne Motor nur mit Hilfe der Ruder das Boot an diesen Platz gebracht werden oder muss zwingend die innere Uferzone rechtwinklig verlassen werden um dann wieder diesen Platz anzusteuern?"
obelix

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von obelix »

lol....genau das hab ich befürchtet....
Eige7 hat geschrieben:Mit diesen Aussagen sollten Sie die korrekte Antwort mit der gängigen Praxis am Zürichsee erhalten haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann.
mit anderen worten: auf diese aussage ist kein verlass.

die gängige praxis ist eben so, dass es im gros toleriert wird, aber doch in ausnahmefällen bussen verteilt werden. ich kenne solche ausnahmefälle und die sind lächerlich. wer auf nummer sicher gehen will, sollte die weisse kugel oben haben beim fischen vom nicht verankerten boot.

btw...mir wurde am telefon versichert, dass die weisse schleppkugel nicht primär was mit schleppen zu tun hat, sondern ob das boot verankert ist oder nicht und vom fischereigesetz (schleppen = weisse kugel) wollte die liebe frau nix wissen.
Eige7

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Eige7 »

virus hat geschrieben:Hallo Eige7,

vielen Dank für das Posten der Antwort. Das ist doch schon mal was. Danke schön!

Da meine Frage leider noch nicht Beantwortet ist, "darf man mit einem Motorboot ohne zu schleppen in der inneren Uferzone rudern" werde ich mich an die Seepolizei des Kantons Bern wenden.

Habe nun diese Frage der Seepolizei in Interlaken gestellt:

"Darf man mit einem Motorboot ohne zu schleppen (weisse Kugel) in der inneren Uferzone rudern?
z.B. man Fährt rechtwinklig an einen Angelplatz in die innere Uferzone, ankert, fischt 30min und will dann 50m weiter (parallel zum Ufer), darf ohne Motor nur mit Hilfe der Ruder das Boot an diesen Platz gebracht werden oder muss zwingend die innere Uferzone rechtwinklig verlassen werden um dann wieder diesen Platz anzusteuern?"
Es wird wohl am besten sein im jenigen Kanton das abzuklären, es grüsst der Kantöndligeist
obelix hat geschrieben:lol....genau das hab ich befürchtet....
Eige7 hat geschrieben:Mit diesen Aussagen sollten Sie die korrekte Antwort mit der gängigen Praxis am Zürichsee erhalten haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann.
mit anderen worten: auf diese aussage ist kein verlass.

die gängige praxis ist eben so, dass es im gros toleriert wird, aber doch in ausnahmefällen bussen verteilt werden. ich kenne solche ausnahmefälle und die sind lächerlich. wer auf nummer sicher gehen will, sollte die weisse kugel oben haben beim fischen vom nicht verankerten boot.

btw...mir wurde am telefon versichert, dass die weisse schleppkugel nicht primär was mit schleppen zu tun hat, sondern ob das boot verankert ist oder nicht und vom fischereigesetz (schleppen = weisse kugel) wollte die liebe frau nix wissen.
Leider musste ich auch feststellen das auf diese Aussage kein Verlass ist, ich gehe nun auch auf Nummer sicher,habe mir jetzt eine weisse Kugel gekauft und hoffe somit das ich diskusionen auf dem See aus dem Weg gehen kann
virus

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von virus »

Anbei die Antwort auf meine Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Darf man mit einem Motorboot ohne zu schleppen (weisse Kugel) in der inneren Uferzone rudern?
z.B. man Fährt rechtwinklig an einen Angelplatz in die innere Uferzone, ankert, fischt 30min und will dann 50m weiter (parallel zum Ufer), darf ohne Motor nur mit Hilfe der Ruder das Boot an diesen Platz gebracht werden oder muss zwingend die innere Uferzone rechtwinklig verlassen werden um dann wieder diesen Platz anzusteuern?

und die Antwort:
Guten Morgen Herr XXX
Die Verpflichtung, die innere Uferzone rechtwinklig zu durchfahren gilt nur für Motorboote. Wenn sie mit ihrem Motorboot rudern ist das Parallelfahren erlaubt.
Untenstehend habe ich ihnen den entsprechenden Artikel der Binnenschifffahrts-Verordnung kopiert.
Die ganze Verordnung finden sie unter: http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... x.html#a53


Art. 53 Fahren in der Uferzone
1 Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren, Schiffe der Polizei, der Zollverwaltung und der Rettungskräfte dürfen:1
a.
die innere Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren; sie nehmen dabei den kürzesten Weg;
b.
in der inneren und äusseren Uferzone nicht schneller fahren als 10 km/h.
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer.
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.
für Schiffe mit elektrischem Antrieb;
b.
für Schiffe der Berufsfischer auf Fang;
c.
für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.2
3 Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten.3
4 Die zuständige Behörde kann die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auf die innere Uferzone beschränken, wenn:
a.
sich die Uferzonen nähern, berühren oder überschneiden und es die Sicherheit des Verkehrs erfordert;
b.
dadurch, namentlich längs steil abfallendem, unbewohntem Ufer, keine Beeinträchtigungen der Schifffahrt oder andere Nachteile zu erwarten sind.

Für weiter Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Fritz Brünisholz
Fachbereichsleiter Seepolizei Kt. BE
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Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von til »

virus hat geschrieben: 2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.
für Schiffe mit elektrischem Antrieb;
Lustig, dass es eine Ausnahme für E-Motoren gibt, aber nicht für das Rudern von Motorbooten.
Ueli92

Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Ueli92 »

til hat geschrieben:
virus hat geschrieben: 2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.
für Schiffe mit elektrischem Antrieb;
Lustig, dass es eine Ausnahme für E-Motoren gibt, aber nicht für das Rudern von Motorbooten.
Das heisst mit einem E-Boot darf man kreuz und quer in der Uferzone umherfahren?
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Dural
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Re: Motorboot rudern in Uferzone (150m)

Beitrag von Dural »

für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt
Welche Zustimmung?
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