Zum Thema Freiangelrecht und Edelfische oder Raubfische war es mal so, dass alle Fische behändigt werden durften, sofern man die lokalen Schonzeiten, Schonmasse, Fangfenster, Fangort und die erlaubten Gerätschaften, Köder und Montagen berücksichtigt hat. Diese Bestimmungen variieren je nach Kanton mehr oder weniger stark und können also nicht pauschalisiert werden.Die fischereilich wichtigste Fischfamilie in der Schweiz sind die Forellenartigen (Salmonidae), die man auch Edelfische nennt.
Zu ihnen gehören Bach- und Seeforelle, Seesaibling, Äsche und die vielfältige Gruppe der Felchen.
Regenbogenforelle, Bachsaibling und Namaycush sind eingeführte Salmoniden aus Nordamerika.
Eine sichere Variante ist aber eigentlich schon der einfache Angelhaken (ohne Widerhaken/keine Driangel) an der fixen Zapfenmontage, also keine mehrfachen Beissstellen, und keinen Laufzapfen.
Dies bedeutet auch, dass je nach Köderwahl logischerweise Weiss- wie Raubfische beissen können, weshalb wohl ein Verbot für Raubfische beim Freiangelrecht eher weniger Sinn machen würde, da beides anbeissen kann.
In Bern scheint es immer noch so, dass Quasi mit Spinner, Wobbler etc. mit einer Beissstelle und einfachem Haken (ohne Widerhaken) mittels Freiangelrecht an den Seen gefischt werden darf.
Da aber nun vieles ums Thema Freiangelrecht geändert hat, oder teilweise eine Karte dafür gelöst werden muss, lege ich für mein Wort keine Hand ins Feuer. Es empfielt sich daher nach wie vor, sich immer mittels den verschiedenen Bestimmungen der Kantone / Gewässer etc. aktuell zu halten.