Hallo zusammen.....Gibt es hier jemand der von einem Kajak aus angelt??? Ich selber....Seit 13Monaten erst in der Schweiz lebend...Würde gerne wissen ob es auch andere Gewässer gibt ...ausser dem Zürichsee/SchwyzerTeil wo man vom Kajak aus angeln darf.
Würde mich auch über Adressen von Angelguiding/Raubfisch/Felchen freuen.
Danke für Antwort.. ..Guido 51Jahre
Vom Kajak aus fischen
- fisherofmen
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Re: Vom Kajak aus fischen
Hallo Guido
Bei mir bist du an der richtigen Adresse. Ich angle seit 2011 vom Kajak aus und bin in der Zwischenzeit Teampaddler bei Native Watercraft. Ich selber angle im Kt. Bern vom Kajak aus, bevorzugt auf dem Bielersee. Wenn auf dem Bielersee zu starker Wind herrscht, dann weiche ich auf den Lauerzersee aus. Im ganzen Kt. Schwyz darfst du vom Kajak aus angeln. Aber es gibt ein paar Vorschriften die du beachten musst. In der Zwischenzeit kenne ich schon einige Leute, die vom Kajak aus angeln. Mehr Infos dazu per PN.
Gruss
fisherofmen
Bei mir bist du an der richtigen Adresse. Ich angle seit 2011 vom Kajak aus und bin in der Zwischenzeit Teampaddler bei Native Watercraft. Ich selber angle im Kt. Bern vom Kajak aus, bevorzugt auf dem Bielersee. Wenn auf dem Bielersee zu starker Wind herrscht, dann weiche ich auf den Lauerzersee aus. Im ganzen Kt. Schwyz darfst du vom Kajak aus angeln. Aber es gibt ein paar Vorschriften die du beachten musst. In der Zwischenzeit kenne ich schon einige Leute, die vom Kajak aus angeln. Mehr Infos dazu per PN.
Gruss
fisherofmen
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Re: Vom Kajak aus fischen
Gibts es irgendwo eine Zusammenfassung in welchen Kantonen es erlaubt und in welchen Kantonen es verboten ist vom Kajak zu angeln.
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerhoden
Basel Land
Basel Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Neuenburg
Niedwalden
Obwalden
St.Gallen
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zürich Nur von immatrikulierten Booten
Zug
Kann man die Liste irgendwie komplettieren?
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerhoden
Basel Land
Basel Stadt
Bern
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Glarus
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Niedwalden
Obwalden
St.Gallen
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Solothurn
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zürich Nur von immatrikulierten Booten
Zug
Kann man die Liste irgendwie komplettieren?
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Re: Vom Kajak aus fischen
Ich weiss nicht, wie aktuell die Seite ist. Aber schau mal hier. Dort wo das Belly erlaubt ist, gehts bestimmt auch mit dem Kajak.
Re: Vom Kajak aus fischen
Hier habe ich mal geschaut:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
1 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte, welche die Schifffahrt:
a.
behindern können, müssen durch Schwimmkörper bezeichnet sein, deren eine Hälfte rot, deren andere Hälfte weiss ist;
b.
nicht behindern, dürfen nur mit Schwimmkörpern bezeichnet sein, die mit den Schifffahrtszeichen nicht verwechselt werden können.
2 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte dürfen die Schifffahrt an folgenden Stellen nicht behindern:
a.
auf den Fahrlinien der Vorrangschiffe in der Nähe von Hafeneinfahrten und von Landestellen von Fahrgastschiffen;
b.
in Engstellen des Fahrwassers.1
Art. 31 Fischereischiffe auf Fang1
1 Schiffe der Berufsfischer führen während des Setzens und Einholens der Netze:
a.
bei Nacht ein gelbes gewöhnliches Rundumlicht;
b.
bei Tag einen gelben Ball.2
2 Schiffe, die bei Tag mit der Schleppangel fischen, führen einen weissen Ball.
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer.
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.2
für Schiffe mit elektrischem Antrieb, sofern dessen Leistung 2 kW nicht übersteigt;
b.
für Schiffe der Berufsfischer auf Fang;
c.
für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.3
Hier für Zürich: https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... .201.1.pdf
Hier für Luzern: http://srl.lu.ch/
Hier für Obwalden: http://gdb.ow.ch/
Hier für Nidwalden: https://www.vsz.ch/ueber-uns/rechtliche-grundlagen/
Also ist es erlaubt muss sich aber Kantonal natrülich informieren. Solange es keine 2Kw Motorisierung hat und nur duch Pedal Manuelle eigene Kraft erzeugt. Man muss es aber anmelden. Ich denke man kommt nicht drum herum.
Hier noch den Philipp https://www.luzernerzeitung.ch/zentrals ... ld.1025758
Echt cool und ich schaue ihn auch auf Youtube. Natrülich nicht zu vergessen der Silu fängt ja auch mit Gummiboot oder Kajak zwischendurch
Und hier noch ein Bericht von SRF wegen immakulieren https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... det-werden
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
1 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte, welche die Schifffahrt:
a.
behindern können, müssen durch Schwimmkörper bezeichnet sein, deren eine Hälfte rot, deren andere Hälfte weiss ist;
b.
nicht behindern, dürfen nur mit Schwimmkörpern bezeichnet sein, die mit den Schifffahrtszeichen nicht verwechselt werden können.
2 Fischnetze, Reusen und andere Fischereigeräte dürfen die Schifffahrt an folgenden Stellen nicht behindern:
a.
auf den Fahrlinien der Vorrangschiffe in der Nähe von Hafeneinfahrten und von Landestellen von Fahrgastschiffen;
b.
in Engstellen des Fahrwassers.1
Art. 31 Fischereischiffe auf Fang1
1 Schiffe der Berufsfischer führen während des Setzens und Einholens der Netze:
a.
bei Nacht ein gelbes gewöhnliches Rundumlicht;
b.
bei Tag einen gelben Ball.2
2 Schiffe, die bei Tag mit der Schleppangel fischen, führen einen weissen Ball.
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer.
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a.2
für Schiffe mit elektrischem Antrieb, sofern dessen Leistung 2 kW nicht übersteigt;
b.
für Schiffe der Berufsfischer auf Fang;
c.
für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.3
Hier für Zürich: https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... .201.1.pdf
Hier für Luzern: http://srl.lu.ch/
Hier für Obwalden: http://gdb.ow.ch/
Hier für Nidwalden: https://www.vsz.ch/ueber-uns/rechtliche-grundlagen/
Also ist es erlaubt muss sich aber Kantonal natrülich informieren. Solange es keine 2Kw Motorisierung hat und nur duch Pedal Manuelle eigene Kraft erzeugt. Man muss es aber anmelden. Ich denke man kommt nicht drum herum.
Hier noch den Philipp https://www.luzernerzeitung.ch/zentrals ... ld.1025758
Echt cool und ich schaue ihn auch auf Youtube. Natrülich nicht zu vergessen der Silu fängt ja auch mit Gummiboot oder Kajak zwischendurch
Und hier noch ein Bericht von SRF wegen immakulieren https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... det-werden