Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

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Eglizwicker
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Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Eglizwicker »

Hallo zusammen,

Im Zusammenhang mit meinem Plan mir einen Bug-Elektromotor zu kaufen, habe ich mir überlegt wie das dann im Bezug auf die Gesamtmotorisierung ausschaut.
Zählt die Leistung des Elektromotors auf die Gesamtleistung des Bootes?
D.h. wenn ein Boot bereits maximal motorisiert ist, darf noch ein zusätzlicher Elektromotor drangemacht werden?

Oder wie sieht's zB mit führerschein freien Booten aus? 8PS + E-Motor = Führerscheinpflichtig?

Gibts welche unter euch die führerscheinfrei mit 8PS und E-Motor unterwegs sind?
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pebecke
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von pebecke »

Hallo
Grundsätzlich ist dies kein Problem. Im Zürichsee fahren sehr viele Fischer ohne Führerschein mit 2 x 8Ps Motoren am Heck herum.
Sicherlich währe es nicht erlaubt mit beiden Motoren gleichzeitig ohne Fahrausweis zu fahren.
Dies entfällt jedoch so oder so bei einem Elektromotor. Von der zulässigen Motorisierung denke ich macht dies nichts aus,
da in diesem Fall, der E-Motor ja nur ein Hilfsmotor ist.
Ich musste, als ich einen E- Motor montierte, diesen eintragen lassen.
Viele Grüsse vom Zürichsee - Peter
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Eglizwicker
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Eglizwicker »

Hallo Peter,

Vielen Dank für die Antwort.
Ja, Sinnvoll wäre es auf jeden Fall nicht die Leistung zusammenzuzählen, denn
  • Laufen die Motoren ja so oder so nicht zusammen
  • Würde der schwächere der beiden Motoren vermutlich eher bremsen als beschleunigen
Andererseits könnte das wieder so ein typischer Fall von Amtsschimmel sein. Im Gesetzt steht, dass ein führerscheinfreies Motorboot mit max. 8 PS motorisiert sein darf, resp. die Gesamtleistung aller Motoren die CE geprüfte Höchstleistung der Maschinenanlagen nicht übertreffen darf.

Ich hoffe natürlich nicht, dass das so ausgelegt wird. Sonst könnte ich für mein 8PS Boot führerscheinfrei keinen E-Motor dazukaufen.

Eine ähnliche Frage stelle ich mir im Bezug auf die Spot-Lock-Funktion des E-Motors. Muss ich ein Schleppsignal hissen, oder nicht? :roll:
Zwar bewegt sich das Boot nicht (anders als bei einer Drift), andererseits läuft ein Motor.. Fragen über Fragen
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Mukki
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Mukki »

Besser ist es die Beamten nicht zu fragen sonst machen die aus einer Mücke einen Elefanten!
Das ist ein gefundenes Fressen für die um sich stundenlang damit auseinander zu setzen.
Besser ist es den ahnungslosen und unschuldigen zu spielen.
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Eglizwicker
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Eglizwicker »

Na ja, Vogel-Strauss Taktik bringt eben auch nichts.

Sonst gebe ich 2000.- für einen Elektromotor aus und bekomme bei der ersten Kontrolle der Seepo eine saftige Busse obendrauf. Da bin ich nicht scharf drauf!
Es muss doch dafür etwas in der Binnenschifffahrtsverordnung geben? Und wenn es dort nichts gibt, dann gibts eine "gängige Praxis".

Fragt sich nur wen man fragen soll: Seepo? Schiko? BuVek?

Wie ist denn das zB mit einem Bugstrahlruder? Erfüllt ja eine ähnliche Funktion wie ein Bug-Elektro.
Zählt ein Bugstrahlruder dazu?
Zuletzt geändert von Eglizwicker am Di 19. Jun 2018, 05:52, insgesamt 1-mal geändert.
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til
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von til »

Es ist kein Problem, ich bin Jahrelang so rumgefahren auf dem Zürisee und mindestens 2 mal kontrolliert worden.
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Eglizwicker
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Eglizwicker »

til hat geschrieben: Mo 18. Jun 2018, 10:53 Es ist kein Problem, ich bin Jahrelang so rumgefahren auf dem Zürisee und mindestens 2 mal kontrolliert worden.
Hallo Til,
Bist du führerscheinfrei mit 8PS + E-Motor gefahren, oder mit Maximalmotorisierung + E-Motor?

Ich habe die Binnenschifffahrtsverordnung gewälzt, aber da stehen alle diese Angaben nur im Bezug zur "Antriebsleistung", diese wird definiert als "Nennleistung". Und dazu findet sich folgendes: Nennleistung: Dauerleistung in Kilowatt (kW) bei Nenndrehzahl nach den Normbedingungen des Deutschen Instituts für Normung e. V. «DIN 6271-3, 19913,(...), abgenommen auf dem Prüfstand am Ende der Kurbelwelle, an einem entsprechenden anderen Bauteil oder bei Aussenbordmotoren an der Propellerwelle; wenn die maximale Leistung mehr als 110 Prozent der Dauerleistung beträgt, gilt diese für die Abgas-Typenprüfung als Nennleistung;

Für die Messung des Schalldrucks wird klar auf die Verwendung mehrerer Motoren eingegangen, bei der Bestimmung der Leistung nicht. Ich versteh's nicht..
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von til »

Führerscheinfrei mit 8PS + E-Motor. Habe jetzt erst realisiert, dass du die Maximalmotorisierung des Bootes meinst. Dann musst du einfach beim Schiffahrtsamt anfragen, ob sie das so im Bootsausweis eintragen würden. Wenn sie das tun ist alles legal. Die Seepolizei kann dann nicht bei einer Kontrolle sagen, dass es illegal ist, wenn du das Boot so betreibst, wie es im Bootsausweis steht.
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Freezy »

Hilft dir zwar nur bedingt, da nicht gleicher See und Kanton, aber ich fahre seit mehreren Jahren mit maximaler Motorisierung (Aussenborder) plus Bugmotor herum. Ist alles eingetragen und versichert. Das Boot wurde vor kurzer Zeit auch wieder so abgenommen.
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Eglizwicker
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Eglizwicker »

til hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 08:17 Führerscheinfrei mit 8PS + E-Motor. Habe jetzt erst realisiert, dass du die Maximalmotorisierung des Bootes meinst. (...)
Nein nein, du liegst schon richtig. Ich frage nach beidem. Heute ist's Füherscheinfrei, 8PS und E-Motor, aber irgendwann in der Zukunft mache ich ja vielleicht den Schein und rüste den Motor auf.
Und wenn sich's schon um was ähnliches dreht dann kann ich ja gleich nach beidem fragen.
Vielen Dank für die Antwort.

Und auch an Freezy vielen Dank. Ich nehme an die Schifffahrtsämter wissen, dass hier niemand versuch "zu bescheissen" und gehen mit Verstand vor.
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von til »

Also wenn dein Boot grundsätzlich mehr als 8 PS darf, sollte es ja dann soweiso kein Problem sein. Bezüglich Führerscheinfrei, also was du darfst, ist es definitiv auch kein Problem.
Olle

Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Olle »

Aufpassen: Im Gesetz verweisen sie auf die installierte Motorleistung, sollte auch so im Fahrzeugausweis stehen. Bei zweimal 8 PS ist das dann eben 16 PS. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf die "gerade verwendete Motorleistung", d.h. wenn Du nur mit einem von beiden Motoren fährst.

Wenn Du einen zweiten Motor mit 40 PS installierst, aber weiterhin nur mit dem 8 PS Motor tuckerst, hast Du trotzdem 48 PS an Deinem Boot installiert und brauchst die Bootsprüfung.

D.H: Wenn einer die SeePo oder das Schiffartsamt herausfordert oder wütend macht, könnten sie ihm trotzdem jederzeit eine Busse reinbrennen, wenn sie wollten. Wenn Ihr bisher nicht gebüsst wurdet, dann war das ein Entgegenkommen der SeePolizei.

Wirklich sicher vor einer Busse seid Ihr m.E. nur, wenn Ihr von der SeePo oder vom Schifffahrtsamt etwas offizielles (!) und schriftliches (!) bekommt, dass 2 x 8 PS auf dem Zürichsee eben nicht 16 PS sind. Vielleicht besteht hierzu ja noch Hoffnung, es wäre zu begrüssen.
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til
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Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von til »

Wenn das Boot zugelassen ist und die Motoren im Schiffsausweis eingetragen sind, kann die Polizei sie nicht plötzlich für illegal erklären.
Olle

Re: Gesamtmotorisierung bei zusätzlichem Elektromotor

Beitrag von Olle »

... es geht nicht darum, ob die Motoren illegal sind - sie sind legal. Überhaupt kein Problem.

Es geht darum, ob er mit 2 x 8 PS immer noch ohne Bootsfahrausweis fahren darf. Rein rechtlich m.E. eben nicht - ausser es gibt eine offizielle und damit auch schriftliche Regelung für den Zürichsee/Kanton Zürich - oder andere Seen.
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