Schweizerische Fischereigesetzgebung

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Rolf
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Schweizerische Fischereigesetzgebung

Beitrag von Rolf »

Schweizerische Fischereigesetzgebung


Hier findet ihr alles zum Thema: Schweizerische Fischereigesetzgebung
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
schambi

Vorschriftenwald

Beitrag von schambi »

Bei uns herrscht ja ein "Kantöndligeist" sondergleichen. Schade finde ich vor allem, dass ich kein eigentliches Seenpatent lösen. Ich bezahle in Zug das Doppelte, im Kanton Schwyz das dreifache und im Kanton Glarus das zweieinhalbfache. Und sollte ich die Grenze überschreiten (wo immer die sind) so mache ich mich strafbar. Daneben sind auch noch Schonzeiten und Fangmasse im gleichen See unterschiedlich. Dass Ihr mich richtig versteht. Ich bin für Patent, Brevet, Schonzeiten und Schonmass. Aber das grenzt doch an Abzockerei.

Tight lines. schambi
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Rolf
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Re: Vorschriftenwald

Beitrag von Rolf »

schambi hat geschrieben: Ich bin für Patent, Brevet, Schonzeiten und Schonmass. Aber das grenzt doch an Abzockerei.

Tight lines. schambi

Hallo Freunde,

richtet euren Blick nach Schweden, die Nordmänner haben ein Patent für das ganze :!: :!: :!: Land (ausgenommen reine Lachstrecken), kann man in diesem Land fischen wo man gerade ist :wink:

Es gibt auch nur ein Gesetz (Fischereireglement) und dass ist überall gleich 8) 8) 8)

Ich stehe dem neuen "Schweizerischen" Fischereigesetz mal positiv gegenüber, es ist schon lange an der Zeit, dass was in der Richtung passiert :!: Wenn es unsere Vertreter in Bern noch schaffen, den einen oder anderen unsinnigen Absatz fallen zu lassen und die Prüfungspflicht, evt. mit einer 1-2 Jährigen Uebergangslösung, für

"ALLE FISCHER"

einzuführen, dann bin ich überzeut, wir sind auf dem Richtigen Weg :wink: :!:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
Börni

Beitrag von Börni »

Hallo zusammen



Ick komme jetzt gerade von der GV meines Fischereivereines und es wurden viele interessante Dinge über die Fischerei im Kanton Solothurn ab dem Jahr 2009 gesagt. Ich weiss jetz nicht, inwiefern ich bereits Bekanntes schreibe, dennoch möchte ich hier kurz einmal die Wichtigsten Punkte festhalten:

1. Patentkanton Solothurn soll ein Kantonspatent bekommen :wink:

2. Alle Schonstrecken werden aufgehoben

3. Das Pachten von Aarestrecken ist nicht mehr möglich (Beispiel Atel)

4. Die Kosten des Patents werden sich auf ca. 140Fr. belaufen.

5. Beinahe alle bisherigen Fischerei Gesetze auf kantonaler Ebene werden abgeschafft, nach dem Motto "Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung von Fischern".

6. Keine Alterbegrenzung für Jungfischer und gratis Fischerei für Kinder, günstigeres Patent für Jungfischer.

7. Wer ein Solothurner Patent hat, kann für den gleichen Preis wie die im Kanton Bern Wohnhaften ein berner Patent kaufen. (Selbiges natürlich umgekehrt)



So... hoffe, ich habe nichts wichtiges vergessen! Ich wusste auch nicht recht, wo ich das nun posten soll.
Stefan

Beitrag von Stefan »

Hallo Börni



Eine kleine Korrektur zu Punkt 1, der Kanton Solothurn hat zur Zeit das Pachtsystem (das heisst die 11 Vereine haben Strecken der Aare, Emme und grössere Bäche gepachtet) und das wird glücklicherweise in ein Patentsystem umgewandelt. Wer heutzutage im ganzen Kanton fischen will, bezahlt einige 100 Fr.

Auf das Gegenrecht mit dem Kanton Bern freue ich mich auch sehr :D
Börni

Beitrag von Börni »

Stefan hat geschrieben:Hallo Börni



Eine kleine Korrektur zu Punkt 1, der Kanton Solothurn hat zur Zeit das Pachtsystem


Sorry, richtig gedacht, flasch geschrieben! :roll:


Stefan hat geschrieben:Auf das Gegenrecht mit dem Kanton Bern freue ich mich auch sehr :D


Das kannste laut sagen!!!! 8)
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Martin
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Beitrag von Martin »

Das lässt auch mein Gesicht schmunzeln :-)
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Fischli-Frau

Beitrag von Fischli-Frau »

steh hier auf der Leitung oder wie man das nennt? Kann mir jemand hier helfen? Wie muss man dies verstehen? Sry meine unwissenheit,



§ 13

Jahres-, Wochen- und Tageskarten

1 Mit der Übergabe einer Jahres-, Wochen- oder Tageskarte ermächtigt der Pächter Dritte, während eines Kalenderjahres, während 7 aufeinander folgenden Tagen oder während eines Tages mit einer Schnur und höchstens 5 gesetzlich erlaubten Angeln (einfache oder Dreiangel) die Fischerei auszuüben, soweit er nicht auf der Karte einschränkende Bestimmungen einträgt.

2 Wer gestützt auf eine Jahres-, Wochen- oder Tageskarte fischt, darf nicht gleichzeitig als Freiangler fischen.
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Martin
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Beitrag von Martin »

Also zuerst handelt es sich anscheinend um ein Pachtgewässer und kein Patentgewässer. Das heist, dass der Pächter des Gewässers die Scheine/Karten an Dritte so wie du oder ich abgibt. Es gibt Jahres-, Wochen, oder Tageskarten, welche auch nur für die bestimmte Zeit gültig sind. Es darf, falls vom Pächter nicht anders verschärft, nach der Gesetzgebung mit nur einer Rute (=eine Schnur) aber mit 5 Haken (evt. Gambe, Hegene auf Felchen) geangelt werden.

Wer eine Jahres-, Wochen- oder Tageskarte besitzt, darf wärend dieser Zeit (kommt natürlich auf die Karte drauf an) nicht gleichzeitig das Freianglerecht ausüben (vermutlich um übermässiger Fischentnahme entgegenzuwirken). Beim Freiangelrecht dürfen meistens nur eine Rutel und ein festgestellten Zapfen und einen Haken benützt werden.

Ich nehme mal an ich habe dies so richtig verstanden, aber sicherheitshalber solltest du beim Pächter oder jemand der auch dort angelt nachfragen.
Gruss Martin

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Fischli-Frau

Beitrag von Fischli-Frau »

danke dir, dann muss es mich wohl dochn icht wirklich interessieren. Da ich nur am Rhein Fische, mit der Jahreskarte vom Verein. :lol:
redguy

Beitrag von redguy »

das mit dem gegenrecht mit dem kt Bern hör ich zum ersten mal,
aber wenn dem wirklich so ist finde ich das natürlich super!

:lol:
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astacus
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Beitrag von astacus »

redguy hat geschrieben:das mit dem gegenrecht mit dem kt Bern hör ich zum ersten mal,
aber wenn dem wirklich so ist finde ich das natürlich super!
ist nun defintiv so, letzte woche wurde die verordnung endgültig beschlossen, somit gibts am gegenrecht nichts mehr zu rütteln :wink:

hier findest du übrigens noch ein paar weitere neuigkeiten zur solothurner fischerei.
FISCHEN hat von Natur aus etwas mit ESSEN zu tun Bild
Welsler

Re: Vorschriftenwald

Beitrag von Welsler »

Felchenfischer hat geschrieben: richtet euren Blick nach Schweden, die Nordmänner haben ein Patent für das ganze :!: :!: :!: Land (ausgenommen reine Lachstrecken), kann man in diesem Land fischen wo man gerade ist :wink:
Dafür ist es zum Beispiel in Norwegen um einiges schwieriger vernünftig zu angeln. Da ist es ganz wichtig, dass man sich vorher informiert, ob man auch dort angelt, wo man angeln darf. Sonst kanns ganz schnell mal teuer werden. Bei unseren ersten Tripps nach Norwegen mussten wir alle unsere Angeln abgeben und jeweils 500 Euro Strafe zahlen... Das war keine schöne Erfahrung...
juza

Re: Vorschriftenwald

Beitrag von juza »

Felchenfischer hat geschrieben: Hallo Freunde,

richtet euren Blick nach Schweden, die Nordmänner haben ein Patent für das ganze :!: :!: :!: Land (ausgenommen reine Lachstrecken), kann man in diesem Land fischen wo man gerade ist :wink:
Hallo,

du musst nicht so weit weg gehen. Im Tessin gibt es eine kantonal- Patent (170.-/Jahr für die, die den Hauptwohnsitz dort haben ). Du kannst wo und wann du willst fischen gehen (ausser Schonzeiten und Verbote natürlich...).

Als tessiner finde ich Unsinn, wie auf diese Seite der Gotthard das Fischen geregelt ist (und schweinteuer) :evil:

Francesco
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Re: Schweizerische Fischereigesetzgebung

Beitrag von astacus »

gibts im kanto tessin keine pachtgewässer?

zum thema schweden: dort gibt es kein patent für das ganze land, ganz im gegenteil. möchte man in ganz schweden angeln könnten, bräuchte man wohl einige tausend verschiedene angelkarten. was es aber gibt, ist ein freiangelrecht für die fünf grössten binnenseen. zudem gibt der grösste schwedische grundbesitzer, das staatliche unternehmen sveaskog, für ihre ländereien ein einheitliches preisgünstiges patent heraus (ausnahme lachsflüsse). dies ist möglich, da in schweden das fischereirecht an den besitz von grund und boden gekoppelt ist - im gegensatz zur schweiz, wo es den kantonen gehört. da sveaskog aber "nur" rund 5% der schwedischen waldfläche und prozentual noch weniger gewässer gehören, gilt das patent trotzdem nur an den wenigsten gewässern. für alle anderen braucht man patente der lokalen vereine, grundbesitzer, kommunen, etc.
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