Emotoren am Hallwilersee

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Rbubu

Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von Rbubu »

Hallo

Ich bin neu hier. Wohne zwischen Hallwilersse und Sempachersee. Ich bin eher ein unregelmässiger Angler, wenn ich Zeit finde, gehe ich zwischendurch mal an den Sempachersee, Hallwilersee oder VWStättersee das Glück herausfordern. An ersterem See besitze ich ein Jahrespatent.
Zielfisch von Hecht über Egli bis Wels. Meine Fangerfolge halten sich jedoch bisher in Grenzen. Auf dem See bin ich entweder mit dem Gummiboot oder dem Bellyboat unterwegs.

Leider gibts ja auf dem Sempachersee die Regelung:
Zitat aus dem Forum hier: "Sobald ein Motor im Spiel ist oder das Boot länger ist als 2,50m, braucht man einen Liegeplatz."

Wie man ja weiss, sind solche Liegeplätze mit Wartezeiten vom über 20 Jahren verknüpft. Also unmöglich.

Nun wollte ich wissen, weiss zufällig jemand von euch wie dies auf dem Hallwilersee geregelt ist? Kann man dort z.B. ein Schlauchboot Festrumpf kleiner 2.50m oder ein Bellyboat motorisieren ohne Standplatz und Immatrikulation?

Besten Dank für eure Hilfe.

Gruss
Rbubu
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Spiti
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Re: Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von Spiti »

Rbubu

Re: Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von Rbubu »

Danke, den Link habe ich mir schon zu Augen geführt. Es ist leider nur von Verbrennungsmotoren die Rede, bzw. von Motor allgemein, auf Emotoren wird nicht speziell eingegangen. Also gehe ich richtig in der Annahme, dass es gleich ist wie am Sempi?
Rbubu

Re: Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von Rbubu »

Hallo
Um hier abzuschliessen, obwohl für die meistens das Thema/Lösung offensichtlich bekannt ist. Am Sempachersee braucht man einen Standplatz, also ist ein Elektromotor zu fahren praktisch unmöglich, da man an keinen Standplatz ran kommt in absehbarer Zeit. Am Hallwilersee im Luzerner Teil scheint es ebenfalls so zu sein, so habe ich das Stva jedenfalls verstanden. Im Aargauer Teil ist ein Elektromotor möglich, man muss das Boot als Wanderboot anmelden und eine Versicherung abschliessen, sowie alle Papiere des Boots und Motors beim Stva einreichen. Lg
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Swordfish
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Re: Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von Swordfish »

Danke fuer die Zusammenfassung Rbubu! Sehr hilfreich!
There's a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot.
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zerolimits
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Re: Emotoren am Hallwilersee

Beitrag von zerolimits »

Rbubu hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 10:35 Hallo
Um hier abzuschliessen, obwohl für die meistens das Thema/Lösung offensichtlich bekannt ist. Am Sempachersee braucht man einen Standplatz, also ist ein Elektromotor zu fahren praktisch unmöglich, da man an keinen Standplatz ran kommt in absehbarer Zeit. Am Hallwilersee im Luzerner Teil scheint es ebenfalls so zu sein, so habe ich das Stva jedenfalls verstanden. Im Aargauer Teil ist ein Elektromotor möglich, man muss das Boot als Wanderboot anmelden und eine Versicherung abschliessen, sowie alle Papiere des Boots und Motors beim Stva einreichen. Lg
Hallo Rbubu - danke für die Infos, echt interessant. Beim Sempachersee wusste ich es mit dem Standplatz, beim Hallwilersee hatte ich keine Ahnung. Umso interessanter, dass man im Hallwilersee mit einem Wanderboot und E-Motor unterwegs sein darf. Ich würde mir einfach jeweils beim Amt alles schriftlich geben lassen, weil je nachdem wen man anruft oder so kriegt man andere Auskünfte :lol:
++ Gruss Zerolimits ++
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