Hegene/Gambe erlaubt Berner Edelfisch Fliessgewäser?

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Flümi
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Hegene/Gambe erlaubt Berner Edelfisch Fliessgewäser?

Beitrag von Flümi »

Thread wurde an dieser stelle getrennt, von aspidelaps. wegen rechtlicher frage zur Benutzung der Gambe/hegene in Berner fliessgewässer . viewtopic.php?f=4&t=16626&view=unread#unread

ich weiss zwar nicht wie genau du deine Montagen bindest und wie es am Wasser während dem Fischen effektiv aussieht, aber ich wollte auf paar Dinge hinweisen, die zumindest im Forum auffallen:

LANAT_FI_Reglement_über_die_Fischerei_de.pdf


Peter hat geschrieben:(Später erweist es sich auch, dass ein gleichzeitiges Fischen mit zwei Ruten nicht sinnvoll ist am Bach)
Art. 24 5. Fliessgewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand
1In den übrigen Fliessgewässern ist ausserdem verboten
a die Verwendung von mehr als einer Angelrute,
b die Verwendung der Setzangel,
c aufgehoben,
d die Verwendung von Gambe, Hegene und Jucker,
e das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen oder
f das Fischen von fahrenden oder festgebundenen Wasserfahrzeugen und Flossen
aus.


Peter hat geschrieben:In einem weiteren grossen Pool habe ich dann wieder die Nymphen gesetzt.
Art. 24 5. Fliessgewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand
1In den übrigen Fliessgewässern ist ausserdem verboten
a die Verwendung von mehr als einer Angelrute,
b die Verwendung der Setzangel,
c aufgehoben,
d die Verwendung von Gambe, Hegene und Jucker,
e das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen oder
f das Fischen von fahrenden oder festgebundenen Wasserfahrzeugen und Flossen
aus.


Peter hat geschrieben:ich hätte ein 7g Dropshot-Blei, das sollte mit zwei Nymphen reichen, oder? Wieviel Abstand von der untersten Nymphe zum Blei machst Du da? ich hätte nur etwa 5 bis 7cm gemacht, dass die Nymphe in Bodennähe ist. Funzt das so?
Art. 24 5. Fliessgewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand
1In den übrigen Fliessgewässern ist ausserdem verboten
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b die Verwendung der Setzangel,
c aufgehoben,
d die Verwendung von Gambe, Hegene und Jucker,
e das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen oder
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Zuletzt geändert von Flümi am Sa 24. Aug 2013, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss, Stefan
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Peter

Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Peter »

Hallo Stefan

Danke für Deine Hinweise, manchmal ist es schwierig, während dem Fischen jeden Paragraph in seine Vollendung im Kopf zu haben :oops:
Das mit den bieen Ruten gleichzeitig ist mir ebenso durch die Lappen gegangen, da ich es aber nicht gemacht habe und jetzt weiss habe ich mich da also auf legalem Terrain bewegt und werde es weiterhin tun.
GESETZT war wohl der falsche Ausdruck, ich habe die beiden Nymphen ja mit dem Zapfen "reingehängt", natürlich nicht GESETZT wie im Gesetz verboten.
Das mit der Hegene ist muss ich mir wohl mal genau ergoogeln. Das schient mir etwas unklar. Ich habe ja zwei Nymphen (zwei Anbissstellen -> erlaubt) und zuunterst ein Blei, wie von Alex beschrieben. Zählt das schon als Hegend? Ich habe mir dei Montage erst gebastelt, gefischt habe ich damit noch nicht. Und wie das Wetter aussieht wird das dieses WE auch nichts. Wenn ich das also irgendwie gebacken kriege kann ich die Montage noch ändern.
Oder hast Du vielleicht grad eine Idee, wie ich Alex' Montage "legal" verwenden kann?
aspidelaps hat geschrieben:lass mal den zapfen weg und montier ein bisschen schweres blei.
so kannst du mit den Nymphen schön über grund kratzen, und vorallem die bisschen tieferen Gumpen schön durchfischen.
Ich bin nun etwas verwirrt, habe aber mindestens ein WE lang Zeit, mich zu "entwirren" :D

Danke jedenfalls für die Aufklärung, ich möchte wirklich nichts unrechtes machen!

Freundliche Grüsse
Peter
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Spiti »

Hier noch eine kleine Anleitung
http://www.youtube.com/watch?v=Crdc9vyY4DE
aspidelaps

Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von aspidelaps »

also so wie er schreibt, waren sie ja mit dem gastpatent unterwegs.
er selber hat ja nicht mit 2 ruten gefischt..
daher wäre der punkt meines erachtens nicht zu beanstanden.. vorausgesetzt man darf mit dem gastpatent an die bäche!!
er schreibt ja auch wir und nicht ich war mit 2 ruten unterwegs.

wen er so wie ich es beschrieben habe gefischt hat, war es auch definitiv kein setzten, sondern schwemmen.
wäre also anisch auch kein grund was zu beanstanden.
dies liesst man aber auch raus, im ganzen text auch wen er setzten schreibt(bisschen blöd formuliert).

aber, dies mit der hegene ist ein Streitpunkt... ab wann zählt eine es als hegene, oder nicht!
da würde ich mich auf jeden fall informieren, um ärger zu vermeiden.
den wie du schreibst sind ja wiederum 2 anbiss stellen erlaubt, wäre ansich ein widerspruch.

aber naja, fehler können ja jedem mal passieren so ist es nicht..
dafür ist ja ein Forum mitunter auch da, auch wen dies halt der unangenehmere teil ist für den betreffenden.
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Simu
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Simu »

Peter du hast alles richtig gemacht. Aussert etwas falsch formuliert (setzen)! Du kannst alles im reglement nachlesen. Art. 13e und art. 19a abs. 2 sollten die fragen eigentlich beantworten. Es giltet erst als hegene mit mehr als 2 anbissstellen. Und der gast darf im bach seine eigene angel benützen.

Gruss und petri
Simu
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Flümi
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Flümi »

genau deshalb hab ich ja geschrieben, dass ich mir kein genaues Bild machen konnte und wenn man zu zweit fischt, dann normalerweise nicht im gleichen Gumpen. Wobei man aber für den anderen verantwortlich ist (der Gast untersteht der Kontrolle des anderen) und sich der andere deshalb auch nicht zu weit weg sein darf. ausserdem darf nur EIN Gast dabei sein.

im Kanton BE ist ein Blei zuunterst und mehrere Köder oberhalb, ganz klar eine Gambe/Hegene und die ist im Bergbach klar verboten. wie es aussieht, wenn man nur 1 Köder verwendet, weiss ich grad nicht. wenn ich mit Fliegen und Nymphen im Bach gefischt hab, dann immer nur mit einem Köder und auch immer nur am Ende der Schnur.

mit dem Gastpatent darf man nur so fischen, wie eine Person es mit Patent halt darf. Die Ausnahme ist, dass wenn nur 1 Rute pro Person erlaubt sind, dass man dann bei 2 Fischern (einer mit Gastpatent) trotzdem je eine Rute verwenden darf.

deshalb wollte ich auf die Regeln hinweisen, damit alles klar ist. ich will ja schliesslich nicht, dass jemand hier etwas falsch macht und eine Busse bezahlt, weil niemand geholfen hat mit Hinweisen und Tipps ;)

der Ausdruck "Schwemmen" kommt in der Berner Fischereiverordnung gar nicht vor. Bündner System steht auch nirgends drin :mrgreen:
Peter hat geschrieben: An der langen Rute habe ich ein System mit Zapfen, zwei Nymphen und zuunterst 1,6g Blei nach dem Vorschlag von Alex, mit der Bindetechnik von Spiti (danke Euch beiden) montiert
das ist auch klar verboten. denn das hier ist eine Gambe mit Schwimmer.

Habe die Fischereiregeln nochmals durchgelesen von Artikel 17 bis 24. nach meiner Interpretation siehts so aus:

Wo Gambe/Hegene verboten ist (2 bis 5 Anbissstellen), fischt man nur mit einem Köder, bzw. ich hab nichts gefunden, dass man im Bergbach mit 2 Ködern fischen kann. "mehrere Anbissstellen" beziehen sich in diesem Fall nur auf einen Köder (Kunstköder und KöFi-System bestimmter Grössen)

http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... 509_de.pdf

hat jemand ein Statement von einem Aufseher, dass man mehrere Köder verwenden darf? ich habe das schon immer als verboten betrachtet, bzw. nur wo Gambe/Hegene mit 2 oder 5 Ködern erlaubt sind, kommt man überhaupt auf die Idee, am Buldo/Zapfen 2 Köder anzuhängen.

Simu hat geschrieben:Es giltet erst als hegene mit mehr als 2 anbissstellen.
nein, auch eine Gambe mit 2 Ködern ist eine Gambe/Hegene. diese ist in Fliessgewässern mit gemischtem Fischbestand ja erlaubt mit maximal 2 Anbissstellen.
Gruss, Stefan
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Simu »

@flümi
Würde sagen ist etwas interpretationsfrage kann auch anders verstanden werden. Bezweifle es aber trotzdem das ein system mit 2 nymphen als hegene giltet. Ist ja auch nirgens genau so beschrieben, ausserdem steht auch nirgens das sich dies mit den zwei legalen anbissstellen nur auf die hegene und kunstköder bezieht. Wurde halt an der aare auch schon mit zwei anbissstellen kontrolliert system war etwas anders und das blei war über den ködern aber der aufseher hat kein murren und nichts von sich gegeben. Angle aber mitlerweile wieder nur mit einer anbissstelle da es viel weniger hänger und verwicklungen gibt. Lieber einmal mer in den gumpen oder an die stelle werfen dafür nur mit einer anbissstelle! Die fische wird man trotzdem fangen.

Gruss petri
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Flümi »

das ist eben das Problem, wenn man in der Fischereivorschrift nicht jeder Angeltechnik einen Namen zuordnet und für jeden Gewässertyp sagt, welche Technik mit welchen Ködern erlaubt ist oder nicht.

wenn du das Dokument 2min studierst: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... 509_de.pdf

... dann ist in eine Gambe mit 2 ABS in Gewässern mit gemischtem Bestand erlaubt. daraus schlussfolgere ich, dass eine Gambe auch 2 Anbissstellen haben kann und nicht nur 3, 4 oder 5. in deinem Fall bei der Kontrolle würde sich dann noch die Frage stellen, WO an der Aare du gewesen bist. Schliesslich ist der "obere Teil" ein Gewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand und der "untere Teil" ein Gewässer mit gemischtem Fischbestand. ausserdem sind Aufseher auch nur Menschen und Menschen können Fehler machen.

was der Unterschied zwischen einer Hegene und einer Gambe ist, weiss ich auch nicht genau. ob man es Hegene nennt, wenn der Nachläufer unter dem Blei ist? wie auch immer. für mich ists so (und auch ich mache Fehler):
-unten Blei, oben 2 Köder = klar eine Gambe oder Hegene
-Drop Shot mit 1-5 Ködern (egal ob mit oder ohne Springer) = Gambe
-am Ende Blei und oben 1 Köder = Gambe (ob die Definition von "Gambe" )
-am Ende Köder und oben Blei = Setzmontage
-am Ende Köder und oben Blei, passiv gefischt, Rute nicht in der Hand = Setzen
-am Ende Köder und oben Blei, aktiv gefischt = "Füelere" ... "Fühlen" ... fällt nicht unter in Bergbach verbotene Angelmethode, da man die Rute nie aus der Hand legt. dabei spielt keine Rolle, ob Blei kurz oder lang am Boden bleibt, drüber schleift oder 20cm über Grund mit der Strömung mitgetrieben wird. oberhalb vom Blei ist normalerweise noch ein Bissanzeiger wie ein zu kleiner Zapfen in der Luft (der das Blei nicht tragen kann), ein fetter Schnurstopper ohne abgeschnittene Fäden oder sonstwas.
Zuletzt geändert von Flümi am Sa 24. Aug 2013, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss, Stefan
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von aspidelaps »

ich habe mich jetzt mal schnell in eure verodnung eingelesen.
von mir ausgesehen hat flümi sogar recht, im bezug auf die hegene.
den es steht ganz klar.
für Fliessgewässer mit edelbestand
-ködergrösse von maxium 10cm,sind max. 2 anbissstellen erlaubt.
-ködergrösse von Minimum 10cm,sind max. 3 anbissstellen erlaubt.
das berechtigt natürlich nicht bei kleineren ködern einfach 2 zu verwenden!
so verstehe ich dies auf jeden fall.
somit wäre die hegene bei euch wahrhaftig verboten, egal mit welcher technik.
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Simu
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Simu »

Flümi ich geh da mit deiner meinung nicht gleich... Geangelt habe ich damals an der aare bei interlaken. Aber so oder so es geht etwas das thema von peter verlohren. Um darauf zurückzukehren... Ich habe mir letzte woche gummis und offsethaken bestellt um diese mal am bach zu testen. Habe in letzterzei immer wieder andere angler mit diversen verschiedenen gummis am bach oder fluss gesehen die laut eigener aussage erfolgreich auf forellen angeln. Jetz würde es mich wundernehmen was das eure favoriten gummis für forellen sind?

Gruss und petri
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Re: Bergbachfischen mit Kunstköder - Ein Versuch

Beitrag von Flümi »

Simu hat geschrieben: Flümi ich geh da mit deiner meinung nicht gleich... Geangelt habe ich damals an der aare bei interlaken.
das ist aber auch "Gewässer mit gemischtem Fischbestand" unterhalb vom Brienzersee (beim Schifffahrtskanal wüsst ichs aber nicht) ... da darfst du auch setzen und mit 2er Gambe/Hegene fischen, wie es dir grad passt und ich würd nicht mal was sagen, wenn du am Buldo 2 Fischli/Twister/Streamer anknüpfst :)

Simu hat geschrieben: Aber so oder so es geht etwas das thema von peter verlohren.
find ich nicht. ich will schliesslich ihn und jeden anderen "Bergbachfischer" im Kanton BE vor einer Busse bewahren.
Zuletzt geändert von Flümi am Sa 24. Aug 2013, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss, Stefan
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Re: Hegene/Gambe erlaubt Berner Edelfisch Fliessgewäser

Beitrag von aspidelaps »

ich habe schnell das ganze Thema getrennt, das wir dem Peter sein Thema nicht zerreden.
ist ja vielleicht auch für den einten oder anderen Berner ganz interessant.
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Re: Hegene/Gambe erlaubt Berner Edelfisch Fliessgewäser?

Beitrag von Rolandus »

ich hab nichts gefunden, dass man im Be ... schen kann

Das würde ja dann auch heissen, dass man nicht mit zwei Fliegen/Nymphen, also beispielsweise nicht die Czech-Nymphing Methode benutzen darf.
http://www.fliegenfischer-forum.de/czechnym.html
Das hab ich in der oberen Sense auch schon gemacht, mit zwei Nymphen.
Hab ich da also was falsches gemacht? :shock: :oops:

Wir hatten das doch auch schon diese Diskussion: viewtopic.php?f=12&t=15167&p=193853

verboten ist gemäss ART 13e "ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen
zu verwenden
"
c bezieht sich auf Gamben und Hegenen
e bezieht sich auf Sinnfischen (Löffel, Wobbler etc.)
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... rei_de.pdf
Das heisst implizit auch, man darf grundsätzlich bis zu zwei Anbissstellen haben, egal welche Methode.

Unter Artikel 24 d heisst es eben, dass "die Verwendung von Gambe, Hegene und Jucker" verboten ist, aber das bezieht sich eben auf die Methode mit dem Blei zuunterst und nicht auf die Anbisstellen.
Des weiteren ist da bezüglich Fliessgewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand keine weitere Bemerkung zu den Anbisstellen.
Ich interpretiere, das also weiterhin so, dass ich zwei Anbisstellen verwenden darf (z.B. Fliegenfischen mit zwei Fliegen), oder Zapfenfischen mit zwei Haken.

Falls man eine Drop-Shot Montag benutzt, kann die Auslegung heikel werden. Das ist ja eigentlich in einem Gewissen Sinne eine Hegene, auch wenn nur eine oder zwei Anbisstellen.
Wie auch schon erwähnt wurde, ist dann die Interpretation beim Aufseher, und falls der die Montage nicht kennt, muss man ihm halt eben erklären, dass dies eigentlich dem normalen "Füelere" entspricht....
Ich montiere wenn schon lieber eine schwere Nymphe zuunterst, also ohne Blei ganz unten, dann wahlweise noch Schrotblei und an einem kleinen Seitenarm eine zweite Nymphe, egal ob mit Schwimmer oder Fliegenschnur.
ROLANDUS
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