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Felchenfischer hat geschrieben:Hallo Freunde,
ich habe von Jörg Ramseier, Fischereiaufseher im Seeland folgende E-Mail erhalten
Lieber Felchenfischer,
ich heisse Jörg Ramseier und bin staatlicher Fischereiaufseher im Seeland. Mit Interesse habe ich ihre SEHR informative und umfassende Felchenfischer-Page durchgesehen. Ich gratuliere ihnen zu der gelungenen Page und werde die Seite sicher regelmässig besuchen.
Im Forum bin ich auf Unsicherheiten bezüglich der Verwendung des Felchenzapfens resp. der Anzahl der erlaubten Anbissstellen gestossen. Offenbar ist nicht allen Fischern klar wie viele Anbissstellen bei der Verwendung des Felchenzapfens erlaubt sind. Ich nehme die Gelegenheit wahr und probiere ihnen die gesetzlichen Bestimmungen kurz zu erläutern:
Die für die Ausübung der Angelfischerei wichtigen Bestimmungen befinden sich in der Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) vom 22.09.1995 und werden den Angelfischern als Reglement über die Fischerei abgegeben (rosarote Beilage zum Patent). Im Reglement über die Fischerei sind die für den Angelfischer wichtigsten Fischereivorschriften von Bund und Kanton auszugsweise abgedruckt.
Art. 13. der Direktionsverordnung (S. 15 Fischereireglement) regelt die Anzahl der Anbissstellen für die Fischerei in den Gewässern mit staatlichem Fischereirecht.
Demnach dürfen:
- nur bei Gambe oder Hegene maximal 5 Angeln (=Anbissstellen) verwendet werden!
- bei Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen mit einer Länge von mehr als 10 cm maximal 3 Anbissstellen (z.B. 3 Dreiangel) angebracht werden und kleinere Systeme und dergleichen können maximal 2 Anbissstellen aufweisen.
Jede andere Art der Fischerei darf nur mit maximal zwei Anbissstellen ausgeführt werden. Die Zapfenfischerei fällt somit unter diese Regelung und es dürfen auch mit dem sog. Felchenzapfen maximal zwei Anbissstellen verwendet werden.
Diese Regelung ist bisher von den Gerichten immer gestützt worden und hat keinen Anlass zu Diskussionen gegeben.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, möchte es aber unterlassen in eine Diskussion innerhalb des Felchenfischer Forums eingebunden zu werden.
Ich wünsche ihnen weiterhin gutes Gelingen bei der Pflege ihrer Homepage und Petri-Heil beim Fischen in unseren schönen Gewässern!
Mit freundlichem Fischergruss
Jörg Ramseier
Fischereiaufseher
Fischzucht
2514 Ligerz
Tel. 032 315 29 47
Wir, dass Fischerforum Team danken Jörg Ramseier für seine ausführlichen Erläuterungen zum Thema "Anbissstellen beim Zapfenfischen auf Felchen"
Es handelt sich dabei um eine analoge Anwendung und Auslegung geltenden Rechts auf eine bislang unbekannte Angelmethode.
gefragt ist eure eigene Meinung zu dieser Rechtsauslegung.